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THG-Quote für Firmenwagen

EMOVY als Spezialist für Firmenkunden übernimmt für Fuhrpark und Flottenbetreiber die Vermarktung der Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) von Elektrofahrzeugen und öffentlichen Ladesäulen. Reduzieren sie die Kosten Ihrer E-Flotte durch die THG-Prämie – ganz einfach und unkompliziert!

THG-Quote für Firmenwagen.

PKW

mind. 250 €

Transporter erhalten mehr THG-Quote als PKWs.

LNF

mind. 375 €

Strom von öffentlichen Ladesäulen kann bei der THG-Quote angerechnet werden.

Ladestation

mind. 12,5 ct/kWh

E-Roller mit amtlichen Kennzeichen sind zugelassen THG-Quote zu generieren.

Zweiräder

mind. 250 €

Elektrobusse generieren deutlich mehr THG-Quote als ein E-Transporter oder E-Auto.

Bus

mind. 9.000 €

Ein LKW kann THG-Quote generieren.

LKW

mind. 250 €

THG-Prämie für Firmenwagen reduziert die Fuhrpark-Kosten

Unternehmen, die ihre Fuhrparks auf Elektroautos umstellen, können ab 2022 die THG-Quote verkaufen und für ihre Firmenwagen Zusatzerlöse generieren, indem sie sich pro E-Auto und Jahr für ihre CO2-Ersparnis entlohnen lassen! EMOVY übernimmt die Abwicklung und sorgt dank Festpreisangebot für die THG-Quote für Planungssicherheit.

Die THG-Quote für Ihre Firmenwagen erhalten

Weil ein Elektroauto keinen Kraftstoff verbrennt, spart es jedes Jahr CO2-Emissionen ein. Diese Einsparung können Sie sich vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen und das Zertifikat an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen. Seit 2022 erhalten Firmen für die E-Fahrzeuge in ihrem Fuhrpark die THG-Prämie. 

Der Gedanke dahinter: Mit der THG-Prämie sollen Flottenbetreiber einen weiteren Anreiz für den Umstieg ihrer Firmenwagen auf Elektromobilität erhalten. Für eine klimaneutrale und wirtschaftliche Mobilität.

THG-Prämie für öffentliche Ladesäulen

Als Unternehmen bekommen sie nicht nur für die elektrifizierten Dienstwagen ihres Fuhrparks, sondern auch für den Strom, der an den von Ihnen betriebenen öffentlich zugänglichen Ladepunkten geladen wird, die THG-Prämie angerechnet. Somit können sie auch mit öffentlichen Ladesäulen am THG-Quotenhandel teilnehmen und von den jährlichen THG-Prämien profitieren. 

Dafür muss der Ladepunkt bei der BNetzA als öffentlicher Ladepunkt registriert sein und die technischen und regulatorischen Vorgaben erfüllen, insbesondere die Eichrechtskonformität und Bezahlmöglichkeiten für Dritte. 

Die Vermarktung der THG-Quote aus Ladestrom übernimmt EMOVY für Firmen zusätzlich zur Vermarktung der THG-Quoten für elektrische Firmenfahrzeuge.

THG-Quoten für Ihr E-Auto auch 2023 sichern

Auch wenn sich die Förderung der Elektroautos dieses Jahr ändert, bleibt die Förderung durch die THG-Quote bestehen. Die Prämie wird jährlich ausgeschüttet. Das heißt, wer sich das Geld für das Jahr 2022 bereits gesichert hat, darf für 2023 erneut die Auszahlung der THG-Quote beantragen. Somit ist es unerheblich, ob und in welchem Ausmaß der Bund Elektromobilität subventioniert oder nicht. 

Unternehmen profitieren, wenn sie für ihre elektrifizierten Firmenfahrzeuge wie E-Autos, E-Transporter, E-Laster, oder ihre öffentlich zugänglichen Ladepunkte auch in den kommenden Jahren die THG-Quote beantragen.

THG-Prämie unkompliziert beantragen

Wir haben es uns zur Mission gemacht, die gesamte Abwicklung für Flotten- und Ladesäulenbetreiber zu übernehmen und ihnen die Vermarktung der THG-Quoten von ihren Dienstwagen oder öffentlichen Ladepunkten so einfach und unkompliziert wie möglich zu machen. Es gibt keine Registrierungspflicht für Kunden auf einem anonymen Portal. Der „Kunde ist bei EMOVY König“ und wird individuell, persönlich beraten und betreut.

Denn: Wir erledigen die Arbeit und die Unternehmen profitieren von den Erlösen der THG-Quote für die Optimierung ihres Fuhrparks!

Faire THG-Prämien für Dienstwagen

Für 2023 bieten wir Firmen THG-Prämien für ihre Elektrofahrzeuge mindestens in folgender Höhe:

  • PKW / Leichtkraftfahrzeug / LKW 250 €
  • Motorrad / Roller 250 €
  • Transporter 375 €
  • Bus 9.000 €
  • Ladestrom aus öff. Ladesäulen 12,5 ct/kWh.

Die Fahrzeugpreise gelten für Neukunden mit einer E-Flotte von 5 oder mehr Firmenfahrzeugen. Je nach Flottengröße und aktuellem Marktpreis unterbreiten wir immer individuelle Angebote. Bei weniger Elektroautos erhalten Sie auch ein individuelles Angebot von uns. Die genannten Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer.

Bei EMOVY gibt es keine unrealistischen Bestpreisangebote mit versteckten Fußnoten in den AGBs und automatischer Vertragsverlängerung. Wir unterbreiten Ihnen maßgeschneiderte Angebote mit garantierten Festpreisen für ihre E-Autos.

EMOVY ist führender Experte für die Vermarktung der THG-Quote von Firmenwagen für Flotten- und Gewerbekunden. Von unserem Service profitieren bereits zahlreiche Firmen:

Dienstwagen mit der THG-Prämie fördern

E-Flotten sind ein wichtiger Baustein für die Verkehrswende. Davon können Firmen auch wirtschaftlich profitieren, unkompliziert und ohne Risiko: über den Verkauf Ihrer THG-Quote.

Verkauf der THG-Quoten einfach und schnell gemacht

Keine Registrierung über ein anonymes Portal. Wir beraten unsere  Kunden persönlich zur THG-Prämie. EMOVY übernimmt die Abwicklung mit Behörden und Abnehmern. Dafür brauchen wir nur die bereits bekannten Details zur Flotte. 

Jährliche THG-Quote
für jeden Firmenwagen

Egal wie viele Kilometer es gefahren ist:
Für jedes zugelassene E-Fahrzeug der Flotte wird eine Pauschale ausgezahlt – mit weniger Aufwand als für eine Reisekostenabrechnung!

Vertrauen Sie dem Experten

EMOVY ist der einzige Anbieter, der auf B2B-Flottenkunden spezialisiert ist
  • Profitieren Sie

    von unserer jahrelangen Erfahrung als seriöser und kompetenter Ansprechpartner in der Vermarktung von THG-Quoten. Als Pionier der ersten Stunden sind wir im Markt sehr gut vernetzt.

  • Verlassen Sie sich auf uns

    Wir garantieren Ihnen die Abnahme ihrer THG-Quote zu verbindlichen Festpreisen und übernehmen dabei alle Marktrisiken. Das ermöglicht Ihnen Planungssicherheit ohne Risiko.

  • Nutzen Sie unseren Service

    ohne großen Arbeitsaufwand für Sie. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung mit digitalen, KI-unterstützten Prozessen – von der Anmeldung bei den Behörden bis zur Vermarktung an die quotenverpflichteten Unternehmen.

  • Setzen Sie auf faire Konditionen und persönliche Betreuung

    durch das erfahrene Gründungsteam. EMOVY ist kein aufgeblähtes „Start-up“ Team junger Wilder, oder muss renditehungrige Investoren zufrieden stellen. Bei EMOVY ist der „Kunde König“ und wird individuell, persönlich beraten und betreut.

News rund um THG-Quote Firmenwagen
Publikationen
THG-Quote Firmenwagen - Wie funktioniert das?

Der Emissionshandel ist ein komplexes Instrument im Kampf gegen den Klimawandel und Förderung der Elektromobilität, das stetig weiterentwickelt und angepasst wird. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen von Flottenbetreibern zur THG-Quote:

Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) bezeichnet die Treibhausgaseinsparung, die Mineralölunternehmen als sogenannte „Quotenverpflichtete“ durch das Inverkehrbringen nachhaltiger Biokraftstoffe bzw. sonstiger Kraftstoffe und anderer emissionsreduzierender Maßnahmen einzuhalten haben.

Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, die CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, zugleich soll bis 2045 Treibhausgasneutralität erreicht werden. Jedoch verschuldet allein der Transportsektor in Deutschland mit der Freisetzung von ca. 160.000 Tonnen CO2 pro Jahr rund 23 Prozent der gesamten CO2-Belastung. Deshalb hat die Bundesregierung mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ein Klimaschutzinstrument geschaffen, das zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor beitragen soll. Sie verpflichtet Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe, beispielsweise Mineralölunternehmen, zu einer jährlichen Reduktion ihrer Emissionen um einen vorgegebenen Prozentsatz – anderenfalls werden Strafzahlungen fällig. Quotenverpflichtete Unternehmen, die die THG-Quote nicht aus eigener Kraft erfüllen, haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Verpflichtungen im Rahmen des THG-Quotenhandels an Dritte zu übertragen.

Die Kosten für elektrische Dienstwagen optimieren

Davon profitieren auch Halterinnen und Halter von Elektroautos: Sie können die eingesparten CO2-Emissionen (THG-Quote) vom Fahrzeug an Mineralölunternehmen verkaufen und auf diese Weise mit ihren batterieelektrisch betriebenen Firmenwagen Geld verdienen. Die Anrechnung der Emissionseinsparungen aus Strom als THG-Quoten belohnt Fahrerinnen und Fahrer von Dienstwagen für ihren Beitrag zu klimafreundlicher Mobilität. Insbesondere für Fuhrparkentscheider schafft die THG-Prämie damit einen zusätzlichen Anreiz zum Umstieg auf Elektromobilität, da sie zur Optimierung der Fuhrparkkosten beiträgt.

Die Abwicklung erfolgt dabei in zwei Schritten über die jeweils zuständigen Behörden. Im ersten Schritt werden die Elektrofahrzeuge beim Umweltbundesamt angemeldet. Anschließend erfolgt im zweiten Schritt beim Hauptzollamt die Meldung der Übertragung der THG-Quoten an die Quotenverpflichteten.

Zur Berechnung der THGQuote wird zunächst ein Referenzwert gebildet. Dieser ist der fossile Vergleichswert, gegenüber dem die Treibhausgasminderung zu erfolgen hat. Er ermittelt sich durch die Multiplikation der energetischen Menge aller vom Quotenverpflichteten in Verkehr gebrachten Kraftstoffe mit dem Basiswert.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), welches einen pauschalen Schätzwert im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieser beträgt für das Jahr 2023 exakt 2.000 kWh für ein rein batterieelektrisches Fahrzeug der Fahrzeugklasse M1 (PKW). Für die Fahrzeugklassen N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und M3 (Omnibusse) gibt es höhere Schätzwerte. Auch für Leichtfahrzeuge der Fahrzeugklassen L3e, L4e, L5e und L7e ist eine Prämie möglich, sofern für diese ein Fahrzeugschein vorliegt.

Nein, alle zugelassenen E-Autos (BEV) eines E-Fuhrparks können jedes Jahr erneut am Emissionshandel teilnehmen und sich so ihre THG-Prämie als zusätzlichen Erlös sichern. Voraussetzung ist nur eine Zulassung vom Firmenwagen in dem jeweiligen Jahr, in dem die THG-Quote beantragt wird. Die THG-Quote kann auch rückwirkend, bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres, beantragt werden.

Voraussetzung ist nur eine Zulassung vom Firmenwagen in dem jeweiligen Jahr, in dem die THG-Prämie beantragt wird. Grundsätzlich kann die THG-Prämie für jedes E-Fahrzeug im Fuhrpark beantragt werden. Das Auto muss im Antragsjahr nur mindestens einen Tag lang in Deutschland zugelassen ist. Derzeit wird die Berechtigung für ein THG-Quotenzertifikat an Autos der E-Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 (E-Nutzfahrzeuge bis 12 Tonnen) sowie E-Busse der Klasse M3 erteilt.

Unternehmen können sogar rückwirkend für das vergangene Jahr von der THG-Quote profitieren, denn Anträge für das Jahr 2022 können noch bis spätestens zum 28. Februar 2023 eingereicht werden.

Für die erfolgreiche THG-Quotenvermarktung vom E-Fahrzeug wird eine gut lesbare Kopie der Vorderseite der Fahrzeugscheine benötigt. Wenn aus bestehenden Fuhrparkmanagementsystemen weitere Daten wie die Fahrgestellnummer und das Zulassungsdatum exportiert werden können, vereinfacht dies den Prozess, ist aber keine zwingende Voraussetzung für die Beantragung der THG-Prämie.

Man muss nicht während des gesamten Abtretungszeitraums Halter der E-Fahrzeuge sein, um die THG-Quote verkaufen zu können. Wichtig ist nur, dass man zum Zeitpunkt der Beantragung der eingetragene Halter ist. Dabei ist zu beachten: Falls ein Gebrauchtfahrzeug erworben wurde kann es sein, dass der Vorbesitzer die THG-Quote bereits beantragt hat. Die THG-Quote kann pro Fahrzeug nur einmal pro Jahr und Halter geltend gemacht werden.

Nein, gesetzlich sind nur reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) mit ihren Emissionseinsparungen als Grundlage der Quotenerlöse zugelassen. Plug-in-Hybride sind vom THG-Quotenhandel ausgeschlossen, da sie noch mit fossilem Kraftstoff betrieben werden können. Sie erhalten keine Prämie.

Nein, es muss aber aus formalen Gründen am Zulassungsstandort der E-Firmenfahrzeuge  eine Lademöglichkeit über einen nicht-öffentlichen Ladepunkt (bspw. eine Wallbox oder auch eine haushaltsübliche Steckdose) vorhanden sein. Die THG-Quote für E-Autos wird aber auf Grundlage von Pauschalen und nicht anhand von Zählerwerten ermittelt. Die Fahrzeuge müssen am Zulassungsstandort also nicht geladen werden.

Leider nein, der Gesetzgeber unterstellt für jedes Jahr einen pauschalen Strommix – unabhängig vom gewählten Stromliefervertrag gibt es daher bis heute keinen CO2-Bonus oder eine extra CO2-Gutschrift hierfür.

Eine Vermarktung der THG-Quoten ist bei Ladesäulen auf Basis der geladenen kWh möglich. Für die Vermarktung der THG-Quote müssen die geplanten Ladepunkte öffentlich zugänglich für Dritte sein und nicht nur für Mitarbeiter/Besucher. Der Zeitraum an dem Dritte laden können, lässt sich einschränken auf bspw. 18-08 Uhr o.ä. Es muss aber per Beschilderung entsprechend ersichtlich sein, dass es zu bestimmten Zeiten eine Lademöglichkeit gibt. Die Ladepunkte müssen hierfür bei der BNetzA als öffentliche Ladepunkte angemeldet werden.

Für eine erfolgreiche Registrierung müssen den Ladepunkte die technischen und regulatorischen Vorgaben erfüllen, hierzu zählen insbesondere die Eichrechtskonformität und Bezahlmöglichkeiten für Dritte (sofern Sie den teuren Strom nicht an Dritte verschenken wollen).

Die Vermarktung der THG-Quote aus Ladestrom bietet EMOVY Flottenkunden in Ergänzung zur Vermarktung der THG-Quote ihrer zugelassenen elektrischen Dienstwagen gerne an.

Die Anmeldung der Strommengen beim Umweltbundesamt (UBA) kann grundsätzlich jeder antragsberechtigter Inverkehrbringer selbst durchführen und erhält hierfür einen Bescheid ausgestellt. Mit der Antragsstellung beim Umweltbundesamt allein ist es jedoch noch nicht getan. Dieses stellt der beantragenden Firma nur eine Bescheinigung über die Emissionseinsparung aus, die anschließend an quotenverpflichtete Unternehmen wie Mineralölunternehmen verkauft werden kann. Für Fuhrparkverantwortliche ist das mit einem enormen Aufwand verbunden, zugleich setzt der Quotenhandel bilaterale Handelsbeziehungen und eine Mindestmenge an THG-Quoten voraus.

Viel einfacher kommen Flottenbetreibende in den Genuss der THG-Prämie, wenn sie das aufwendige Prozedere in die Hände eines THG-Quoten-Anbieters wie EMOVY geben. Dieser kümmert sich um die Zusammenstellung aller relevanten Daten aus dem E-Fuhrpark, übernimmt die zeitraubende Antragsstellung und sorgt für die Zertifizierung der CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt.

Dabei gewährleisten digitale Prozesse eine kundenfreundliche, einfache Abwicklung und eine hohe Datensicherheit. Ein weiteres Plus: Weil der THG-Anbieter die Quoten seiner Kunden bündeln kann, ist er in der Lage, für das Unternehmen deutlich höhere Verkaufspreise zu erzielen.

Ein Fahrzeug kann je Kalenderjahr nur einmal beim Umweltbundesamt eingereicht werden für die Anerkennung der THG-Quote. Die pauschal anerkannte CO2-Einsparung ist aber unabhängig von der Zulassungsdauer, grundsätzlich gehen also bspw. auch Tageszulassungen oder Vorführwägen. Der zum Zeitpunkt der Einreichung im Fahrzeugschein (ZLB I) eingetragene Fahrzeughalter erhält die volle Prämie, sofern das Fahrzeug nicht von einem ggf. vorher existierenden Halter im laufenden Kalenderjahr bereits eingereicht wurde – dann erhält dieser die volle Prämie zugesprochen.

EMOVY hat sich auf die Vermarktung der THG-Prämien von großen Flottenkunden spezialisiert. Für Gewerbetreibende und Privatpersonen mit wenigen bzw. einzelnen E-Fahrzeugen empfehlen wir das Angebot von THG-Quote.de.Hier können Sie in wenigen Schritten schnell und unkomplizierter Ihre THG-Prämie beantragen.

THG-Quote.de Logo

Die Treibhausgasemissionsquote (THG-Quote) belastet Mineralölkonzerne finanziell. Sowohl durch den Kauf von Quotenzertifikaten über den THG-Quotenhandel, als auch über Pönalen (Strafzahlungen) bei Vertragsbruch. 

Die Quote ist also weniger ein Minderungs- als ein Umverteilungsinstrument: Es geht um die finanzielle Umverteilung zum Zweck des flächendeckenden Ausbaus unter anderem auch von E-Mobilität in Deutschland. Da die Quote bis 2030 auf 25 % steigt, müssen Mineralölunternehmen zunehmend Quoten erkaufen, um ihre Verpflichtung zu erfüllen. Damit steigt das finanzielle Budget für klimaschützende oder klimaausgleichende Maßnahmen. 

Wird die THG-Quote nicht verkauft, kann es der Staat als Option tun oder sie verfallen. Monetarisiert man die THG-Quote selbst, kann man das Geld in eigene E-Mobilität, Klimaprojekte oder andere nachhaltige Aktivitäten investieren und sicher gehen etwas gutes für die Umwelt gemacht zu haben.

Die Prämienzahlungen aus dem Verkauf der THG-Quote können steuerpflichtig sein. Für Dienstwagen stehen in der Regel dem Unternehmen die Zahlungen aus dem Quotenhandel zu, die als Betriebseinnahmen versteuert werden müssen.

Darf jedoch der Arbeitnehmer, der das E-Fahrzeug als Dienstwagen nutzt, selbst die THG-Quote beantragen, so wird die Prämie als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt.

Anders liegt der Fall bei Privatfahrzeugen: Da die Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote keiner Einkunftsart zuzuordnen sind, unterliegen sie auch nicht der Einkommenssteuer.

Mit der THG-Prämie möchte die Bundesregierung die Umverteilung von finanziellen Mitteln von fossilen Kraftstoffen hin zu erneuerbaren Energien im Verkehr erreichen. Je mehr die Mobilität in Deutschland auf elektrische Fahrzeuge umgestellt wird, desto weniger fossile Kraftstoff kommen effektiv in den Verkehr. 

Klimaschädliche Emission werden in finanzielle Mittel umgewandelt und umverteilt. Denn quotenverpflichtete Unternehmen kaufen die THG-Quoten bei Unternehmen oder Personen die eine positive CO2 Bilanz haben. Somit bestraft man nicht nur das Unternehmen, welches die Quote nicht erfüllen kann, sondern unterstützt auch umweltbewusste Unternehmen.

Die Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote sollte idealerweise in den Ausbau der Elektromobilität investiert werden. Fuhrparkbetreiber können mit dem Erlös aus dem Verkauf der THG-Prämie z.B. weitere elektrische Firmenwagen erwerben. Ladepunktbetreiber können mit dem Erlös aus dem Verkauf der THG-Prämien, unter anderem weiterer Ladepunkte ausbauen, was einen Markthochlauf für Elektroautos zur Folge haben kann. Mehr E-Autos auf den Straßen würde im Umkehrschluss weniger klimaschädliche Emission im Verkehrssektor bedeuten.

Bei EMOVY gibt es keinen anonymen Prozess mit komplizierten Prozessen, Passwortregeln und technischen Schwierigkeiten eines Portals für Kunden. Bei uns ist der Kunde König und wird individuell beraten und persönlich betreut. Wir bieten individuelle Wege der Übertragung der Fahrzeugscheine, denn möglichst schlanke und einfache Prozesse sollen die Fuhrparkverantwortlichen bei der Vermarktung der THG-Prämie entlasten.

Auch in Österreich kann seit dem Jahr 2023 die THG-Quote für rein batterieelektrische Fahrzeuge von den Fahrzeughaltern und Ladestrom aus öffentlichen Ladesäulen von den Betreibern beantragt werden. Die Prüfung durch das österreichische Umweltbundesamt erfolgt allerdings nur jährlich. Für E-Fahrzeuge gilt eine Pauschale von 1.500 kWh pro Fahrzeug und Jahr. Als Alternative zur pauschalen Anrechnung besteht die Möglichkeit, den tatsächlichen geladenen Ladestrom sich anrechnen zu lassen. Dafür muss die geladene Energie detailliert pro Kalenderjahr nachgewiesen werden. Im Gegensatz zur Regelung in Deutschland sind zweirädrige Fahrzeuge wie E-Roller nicht quotenberechtigt. Außerdem wird die THG-Quote in Österreich nur anteilmäßig für den tatsächlichen Zeitraum der Zulassung ausgezahlt.

Sie interessieren sich für die Vermarktung Ihres E-Fuhrparks oder Ihrer Ladeinfrastruktur in Österreich? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

In den Niederlanden gibt es zumindest für Ladestrom aus öffentlichen Ladesäulen eine zu den THG-Quoten vergleichbare, wenn auch komplexer und weniger lukrative, Vermarktungsoption. Die sog. „Einheiten für erneuerbare Energien“ (HBEs: hernieuwbare brandstofeenheden) sind die Einheiten, die Unternehmen im Rahmen des holländischen Compliance-Systems „Energie für den Verkehr“ verwenden, um ihrer jährlichen Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen nachzukommen.

Ein HBE steht für 1 Gigajoule (GJ) erneuerbare Energie, die an den niederländischen Transportmarkt geliefert wird. HBEs werden geschaffen, indem Lieferungen erneuerbarer Energie im Register Energie für den Verkehr (REV: Register Energie voor Vervoer) eingetragen werden. Unternehmen müssen über ein Konto im REV verfügen, um HBEs zu halten und zu handeln.

Sie interessieren sich für dieses Thema? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Das Team hinter EMOVY
Innendienstmitarbeiterin. Kümmert sich um die THG-Quoten von E-Fuhrparks.
Michaela
Rasinger
Innendienstmitarbeiter. Kümmert sich um saubere Daten bei der THG-Quotenvermarktung.
Richard
Pfund
Innendienstmitarbeiterin. Kümmert sich um die THG-Quoten von E-Flotten.
Melanie
Löffler
THG-Prämie für Ihre Dienstwagen vermarkten?

Sie wollen gerne mehr darüber erfahren, wie Sie das wirtschaftliche Potenzial Ihrer E-Flotte noch besser ausschöpfen können? Lassen Sie uns einfach wissen, wie wir Sie erreichen können – wir melden uns!

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