Garantierte jährliche Prämie für Elektro-Fuhrparks
Unternehmen, die ihren Fuhrpark auf E-Mobilität umstellen, können ab 2022 mit der THG-Quote Zusatzerlöse generieren, indem sie sich pro E-Fahrzeug und Jahr für ihre CO2-Ersparnis entlohnen lassen! EMOVY übernimmt die Abwicklung und sorgt dank Festpreisangebot für Planungssicherheit.
THG-Quotenerlöse sichern
Elektro-Flotten leisten schon heute einen wertvollen Beitrag, um Emissionen zu senken und die Verkehrswende voranzutreiben. Und das kann sich auch finanziell richtig lohnen! Denn die eingesparten Treibhausgas-Emissionen sind bares Geld wert. Dafür muss man dieses „Guthaben“ nur als THG-Quoten verkaufen und kann sich so jedes Jahr zusätzliche Erlöse sichern.
Klingt aufwändig? Nicht mit uns!
Wir haben es uns zur Mission gemacht, die gesamte Abwicklung für E-Flottenbetreiber zu übernehmen und Ihnen so den Einstieg in den Emissionshandel so einfach wie möglich zu machen.
Kurz: Wir erledigen die Arbeit, Sie profitieren von den Quotenerlösen für Ihr Fuhrparkmanagement! Für eine klimaneutrale und wirtschaftliche Mobilität.



Grünes Licht für die Zukunft mit Elektro-Mobilität
E-Flotten sind ein wichtiger Baustein für die Verkehrswende. Davon können Betreiber auch wirtschaftlich profitieren, unkompliziert und ohne Risiko: über den THG-Quotenhandel.
THG-Quotenhandel leicht gemacht
Jährliche Prämie
für jedes E-Fahrzeug
Egal wie viele Kilometer es gefahren ist:
Für jedes zugelassene E-Fahrzeug der Flotte wird eine Pauschale ausgezahlt – mit weniger Aufwand als für eine Reisekostenabrechnung!
Wie ist das eigentlich mit ...?
Der Emissionshandel ist ein komplexes Instrument im Kampf gegen den Klimawandel, das stetig weiterentwickelt und angepasst wird. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen von Flottenbetreibern.
Was ist denn die THG-Quote und wie wird sie gehandelt?
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) bezeichnet die Treibhausgaseinsparung, die Mineralölunternehmen als sogenannte „Quotenverpflichtete“ durch das Inverkehrbringen nachhaltiger Biokraftstoffe bzw. sonstiger Kraftstoffe und anderer emissionsreduzierender Maßnahmen einzuhalten haben. Die Abwicklung erfolgt dabei in zwei Schritten über die jeweils zuständigen Behörden. Im ersten Schritt werden die Elektrofahrzeuge beim Umweltbundesamt angemeldet. Anschließend erfolgt im zweiten Schritt beim Hauptzollamt die Meldung der Übertragung der THG-Quoten an die Quotenverpflichteten.
Auf welcher Grundlage wird die Prämie berechnet?
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMU), welches einen pauschalen Schätzwert im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieser beträgt für das Jahr 2022 exakt 2.000 kWh für ein rein batterieelektrisches Fahrzeug der Fahrzeugklasse M1 (PKW). Für die Fahrzeugklassen N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und M3 (Omnibusse) gibt es höhere Schätzwerte. Auch für Leichtfahrzeuge der Fahrzeugklassen L3e, L4e, L5e und L7e ist eine Prämie möglich, sofern für diese ein Fahrzeugschein vorliegt.
Gibt es die CO2-Prämie nur einmalig?
Nein, alle zugelassenen E-Fahrzeuge (BEV) einer E-Flotte können jedes Jahr erneut am Emissionshandel über EMOVY teilnehmen und sich so ihre Barprämie als Zusatzerlös sichern.
Was sind die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme am THG-Quotenhandel?
Für die erfolgreiche THG-Quotenvermarktung der E-Fahrzeuge wird eine gut lesbare Kopie der Vorder- und Rückseite der Fahrzeugscheine benötigt. Wenn aus bestehenden Fuhrparkmanagementsystemen weitere Daten wie die Fahrgestellnummer und das Zulassungsdatum exportiert werden können vereinfacht dies den Prozess, ist aber keine zwingende Voraussetzung.
Können auch Hybridfahrzeuge vom Emissionshandel profitieren?
Nein, gesetzlich sind nur reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) mit ihren Emissionseinsparungen als Grundlage der Quotenerlöse zugelassen.
Benötigen wir als E-Flotten-Betreiber eine Ladesäule für die Teilnahme am Emissionshandel?
Nein, es muss aber aus formalen Gründen am Zulassungsstandort der E-Flotten-Fahrzeuge eine Lademöglichkeit über einen nicht-öffentlichen Ladepunkt (bspw. eine Wallbox oder auch eine haushaltsübliche Steckdose) vorhanden sein. Die THG-Quote wird aber auf Grundlage von Pauschalen und nicht anhand von Zählerwerten ermittelt.
Die Fahrzeuge müssen am Zulassungsstandort also nicht geladen werden.
Wird Ökostrom beim Laden bevorzugt gefördert?
Leider nein, der Gesetzgeber unterstellt für jedes Jahr einen pauschalen Strommix – unabhängig vom gewählten Stromliefervertrag gibt es daher bis heute keinen CO2-Bonus oder eine extra CO2-Gutschrift hierfür.
Kann man auch mit Ladeinfrastruktur THG-Quoten generieren und vermarkten?
Eine Vermarktung der THG-Quoten ist bei Ladesäulen auf Basis der geladenen kWh möglich, sofern diese Ladesäule öffentlich zugänglich ist und in der Liste der Ladesäulen der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgeführt wird. Diese Dienstleistung bietet EMOVY Flottenkunden in Ergänzung zur Vermarktung der THG-Quote ihrer zugelassenen E-Fahrzeuge gerne an.
Kann ich als Betreiber einer E-Flotte oder öffentlicher Ladesäulen meine THG-Quoten auch selbst anmelden und vermarkten?
Die Anmeldung der Strommengen beim Umweltbundesamt (UBA) kann grundsätzlich jeder antragsberechtigter Inverkehrbringer selbst durchführen und erhält hierfür einen Bescheid ausgestellt. Gerne beraten wir Sie hierbei und bieten Ihnen auch an, dass wir Ihnen den UBA-Bescheid anschließend zum Festpreis abkaufen und über unser großes Gesamtportfolio gewinnbringend für beide Seiten vermarkten.
Das Team hinter EMOVY
Neugierig?
Sie wollen gerne mehr darüber erfahren, wie Sie das wirtschaftliche Potenzial Ihrer E-Flotte noch besser ausschöpfen können? Lassen Sie uns einfach wissen, wie wir Sie erreichen können – wir melden uns!
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