Die Nutzung von erneuerbaren Energien gewinnt immer mehr an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote). Dabei eröffnet die Kombination von Batteriespeichern mit vor Ort erzeugtem EE-Strom neue Potenziale, um die THG-Quote zu erhöhen. Doch was bedeutet das konkret und welche Anforderungen müssen 2025 erfüllt werden?
Das Umweltbundesamt (UBA) hat letzte Woche zusammen mit der Kanzlei Becker Büttner Held PartGmbB wichtige Hinweise zur Anrechnung von erneuerbarem Strom auf die THG-Quote veröffentlicht. Diese gelten auch noch für das Jahr 2024, die Frist für die Beantragung läuft allerdings am 28. Februar des laufenden Jahres ab. Der Fokus liegt dabei auf Strom mit einem niedrigeren THG-Wert gemäß § 5 Absatz 5 der 38. BImSchV.
Die gute Nachricht: Die Vorgaben zur Nachweisführung wurden weiter präzisiert. Doch gleichzeitig sind die Anforderungen erheblich verschärft worden, was weiterhin hohe Hürden für Antragsteller bedeutet.
Zudem hat sich der Faktor durch den erhöhten Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz von rd. 2,5 im Jahr 2024 auf rd. 2,25 im Jahr 2025 verringert, da die Emissionsfaktoren für die THG-Quote 2025 für Sonne und Wind ggü. dem Jahr 2024 unverändert geblieben sind.
Was bisher schon weitgehend klar, aber nochmals explizit bestätigt wurde:
- Erhöhte THG-Quote für erneuerbare Energien aus Wind und Sonne nur dann, wenn die Energie direkt von einer Stromerzeugungsanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt bezogen wird.
- Als Nachweise des Direktbezugs von der Erzeugungsanlage gelten Messwerte des Messstellenbetreibers des zeitgleichen Verbrauchs bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall.
- Weiterhin keine Anerkennung von bilanziell über das öffentliche Stromnetz geliefertem Ökostrom
- Ein intelligentes Messsystem (iMS oder auch iMSys) für 15-Minuten-Intervall-Messung für mehrere dahinter geschaltete, öffentliche Ladepunkte zulässig
- Nachweis mit registrierender Leistungs- bzw. Lastgangmessung (RLM) als Alternative zu einem iMS zulässig
Batteriespeicher: Ein wichtiger Baustein für die Energiewende
Eine entscheidende Neuerung ist, dass Batteriespeicher grundsätzlich für die THG-Quote genutzt werden können – allerdings nur unter strengen Bedingungen. Sie müssen nachweislich ausschließlich mit vor Ort erzeugtem erneuerbarem Strom geladen und entladen werden.
Die Sicherstellung und der Nachweis erfolgen durch:
- Messkonzepte eines Messstellenbetreibers, die den Energiefluss eindeutig dokumentieren.
- Energieflussrichtungssensoren, um den direkten Bezug von Solar- oder Windstrom zu garantieren.
Neue Details: Öffentlich zugängliche Ladepunkte und Messsysteme
Die UBA-Veröffentlichung bringt Klarheit zu öffentlichen Ladepunkten und den erforderlichen Nachweismethoden.
Ein Ladepunkt wird als öffentlich angesehen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

- Authentifizierungsverfahren und Bezahlsysteme gemäß Ladesäulenverordnung (LSV).
- Eichrechtskonformität zur korrekten Erfassung des geladenen Stroms und der Ladedauer.
- Für die Teilnahme am THG-Quotenhandel muss der Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur registriert, auf der Ladesäulenkarte veröffentlicht und mit der offiziellen Betreibernummer versehen sein.
- Ein intelligentes Messsystem (iMS) oder ein registrierendes Leistungs-/Lastgangmesssystem (RLM) müssen den zeitgleichen Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen nachweisen, wenn die erhöhte THG-Quote für EE-Strom angerechnet werden soll.
- Die Messkonzepte müssen den Anforderungen der Kundenanlage entsprechen und für eine zuverlässige Datenerfassung sorgen.
Anforderungen für die erhöhte THG-Quote: Was Antragsteller benötigen
Die neuen Vorgaben bringen zwar mehr Klarheit, setzen aber auch strenge Maßstäbe. Insbesondere die konkreten Anforderungen an Messkonzepte und Nachweise könnten für viele Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen eine Herausforderung darstellen.
Die Entwicklung zeigt jedoch, dass Batteriespeicher eine Schlüsselrolle bei der Erhöhung der THG-Quote einnehmen können – vorausgesetzt, die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen werden erfüllt.
THG-Quote: Ein Überblick
Wie funktioniert die THG-Quote?
- Halter von Elektrofahrzeugen: Sie können die CO₂-Einsparungen ihrer Fahrzeuge zertifizieren lassen und vermarkten.
- Betreiber von öffentlichen Ladepunkten: Auch geladene Strommengen aus öffentlich zugänglichen Ladestationen können für die THG-Quote angerechnet werden.
- Flottenbetreiber: Unternehmen mit elektrischen Fuhrparks können durch die Vermarktung ihrer Einsparungen zusätzliche Einnahmen erzielen.
Ziele der THG-Quote
- 1. Reduktion der CO₂-Emissionen um 65 % bis 2030 und Treibhausgasneutralität bis 2045.
- 2. Förderung von Elektromobilität und Ladeinfrastruktur.
- 3. Schaffung finanzieller Anreize für emissionsarme Mobilität.
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