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Batteriespeicher: Schlüssel für höhere THG-Quote in 2025 aus PV-Strom

Die Nutzung von erneuerbaren Energien gewinnt immer mehr an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote). Dabei eröffnet die Kombination von Batteriespeichern mit vor Ort erzeugtem EE-Strom neue Potenziale, um die THG-Quote zu erhöhen. Doch was bedeutet das konkret und welche Anforderungen müssen 2025 erfüllt werden?

Das Umweltbundesamt (UBA) hat letzte Woche zusammen mit der Kanzlei Becker Büttner Held PartGmbB wichtige Hinweise zur Anrechnung von erneuerbarem Strom auf die THG-Quote veröffentlicht. Diese gelten auch noch für das Jahr 2024, die Frist für die Beantragung läuft allerdings am 28. Februar des laufenden Jahres ab. Der Fokus liegt dabei auf Strom mit einem niedrigeren THG-Wert gemäß § 5 Absatz 5 der 38. BImSchV.

Die gute Nachricht: Die Vorgaben zur Nachweisführung wurden weiter präzisiert. Doch gleichzeitig sind die Anforderungen erheblich verschärft worden, was weiterhin hohe Hürden für Antragsteller bedeutet.

Zudem hat sich der Faktor durch den erhöhten Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz von rd. 2,5 im Jahr 2024 auf rd. 2,25 im Jahr 2025 verringert, da die Emissionsfaktoren für die THG-Quote 2025 für Sonne und Wind ggü. dem Jahr 2024 unverändert geblieben sind.

Was bisher schon weitgehend klar, aber nochmals explizit bestätigt wurde:

Was jetzt neu klargestellt wurde:

Batteriespeicher: Ein wichtiger Baustein für die Energiewende

Eine entscheidende Neuerung ist, dass Batteriespeicher grundsätzlich für die THG-Quote genutzt werden können – allerdings nur unter strengen Bedingungen. Sie müssen nachweislich ausschließlich mit vor Ort erzeugtem erneuerbarem Strom geladen und entladen werden.

Die Sicherstellung und der Nachweis erfolgen durch:

Wichtig: Es sind keine alternative Messkonzepte zulässig. Die verwendeten Konzepte müssen den Vorgaben des UBA entsprechen. Die Umsetzung ist durch Eigenerklärung oder eine Prüfung durch Dritte nachzuweisen.

Neue Details: Öffentlich zugängliche Ladepunkte und Messsysteme

Die UBA-Veröffentlichung bringt Klarheit zu öffentlichen Ladepunkten und den erforderlichen Nachweismethoden.

Ein Ladepunkt wird als öffentlich angesehen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

Eine Ladestation für Elektromobilität mit deren Strom man berechtigt ist, die THG-Quote zu beantragen.
Zugänglichkeit
Ladepunkte gelten auch dann als öffentlich, wenn sie aufgrund örtlicher Gegebenheiten an Öffnungszeiten gebunden sind (z. B. Empfang, Werkstor o. Ä.), solange Dritte innerhalb dieser Zeiten uneingeschränkten Zugang haben und nicht nur ein fest definierter Personenkreis (z. B. Mitarbeiter, Kunden).
Dazu kommen Technische und Regulatorische Anforderungen:

Anforderungen für die erhöhte THG-Quote: Was Antragsteller benötigen

Um die erhöhte THG-Quote zu beantragen, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
1. Nachweis über die Stromerzeugungsanlage:
Standort und Art der Anlage, nachzuweisen durch einen Screenshot der Meldung im frei zugänglichen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
2. Messwerte des Messstellenbetreibers:
Diese müssen den gesetzlichen Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) entsprechen und in einem geeigneten Format vorliegen.
3. Nachweis der Messwertherkunft:
Ein Dokument, das belegt, dass die Messwerte vom Messstellenbetreiber stammen (z. B. eine vertragliche Vereinbarung).
4. Nachweis über das Messkonzept:
Ein Konzept, das die Anordnung der Kundenanlage (z. B. Ladepunkte, Stromerzeugungsanlagen, Verbrauchseinrichtungen, Batteriespeicher) beschreibt und den Anforderungen an eine gesetzeskonforme Messung entspricht.
Was bedeutet das für Betreiber?

Die neuen Vorgaben bringen zwar mehr Klarheit, setzen aber auch strenge Maßstäbe. Insbesondere die konkreten Anforderungen an Messkonzepte und Nachweise könnten für viele Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen eine Herausforderung darstellen.

Die Entwicklung zeigt jedoch, dass Batteriespeicher eine Schlüsselrolle bei der Erhöhung der THG-Quote einnehmen können – vorausgesetzt, die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen werden erfüllt.

Wie können Sie von der THG-Quote profitieren?
Wenn Sie eine Photovoltaik- oder Windkraftanlage betreiben, sollten Sie die Möglichkeit zur Nutzung der THG-Quote in Betracht ziehen. Die Integration eines Batteriespeichers kann Ihre Chancen auf eine erhöhte Quote erheblich steigern, sofern Sie die strengen Nachweispflichten erfüllen.

THG-Quote: Ein Überblick

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein zentrales Instrument Deutschlands zur Reduktion von CO₂-Emissionen im Verkehrssektor. Sie wurde eingeführt, um den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr zu erhöhen und den Einsatz emissionsarmer Technologien zu fördern.

Wie funktioniert die THG-Quote?

Die THG-Quote verpflichtet Mineralölunternehmen, ihre Emissionen jährlich um einen festgelegten Prozentsatz zu reduzieren. Unternehmen, die ihre Vorgaben nicht eigenständig erfüllen können, dürfen Zertifikate von Dritten erwerben. Diese Zertifikate basieren auf eingesparten CO₂-Emissionen, beispielsweise durch die Nutzung von Elektrofahrzeugen oder erneuerbare Energien.
Wer kann von der THG-Quote profitieren?

Ziele der THG-Quote

Relevanz für Unternehmen
Die THG-Quote bietet Unternehmen nicht nur zusätzliche Einnahmequellen, sondern trägt auch zur Finanzierung der Energiewende bei. Um die Zertifizierung und Vermarktung der Einsparungen zu optimieren, ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern sinnvoll. Die THG-Quote ist somit ein effektives Instrument, um Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile für nachhaltige Mobilitätslösungen zu schaffen.

Beratung und Unterstützung

Die THG-Quote ist eine komplexe, aber lohnende Möglichkeit, Ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten und gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Wenn Sie Fragen zu den Vorgaben oder zur Integration von Batteriespeichern haben, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie Sie Ihre erneuerbare Energieanlage optimal nutzen können!
Autor
Matthias Kerner
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