Wir hatten es bereits in unserem letzten Fleettalk besprochen: Hinsichtlich der THG-Quoten gab es kürzlich eine Aktualisierung. Das Handelsblatt berichtete über einen weiteren Betrugsskandal im Zusammenhang mit den sogenannten UER-Zertifikaten (Upstream Emission Reductions). Diese Zertifikate bieten eine zusätzliche Option für verpflichtete Unternehmen, um ihre CO₂-Bilanz zu erfüllen. Nun liegen jedoch Hinweise vor, dass einige Projekte, insbesondere in China, entweder gar nicht existieren oder nicht für diesen Zweck neu errichtet wurden.
Es wird befürchtet, dass dadurch dem deutschen Staat ein Schaden von 4 bis 5 Milliarden Euro im Bereich Klima- und Umweltschutz entstanden sein könnte. Die günstigen UER-Zertifikate haben zudem den Preis für THG-Quoten nach unten gedrückt, was dieses Thema aktuell so brisant macht.
Der Markt ist derzeit sehr unruhig, und auch bei den zuständigen Ministerien, wie dem Umweltbundesamt, wurden bereits personelle Konsequenzen gezogen. Es gibt Strafanzeigen gegen Unbekannt, da wohl größere Betrugsvorwürfe im Raum stehen.
Diese Entwicklungen haben die THG-Quoten auf unter 100 € pro Tonne fallen lassen – ein echter Tabubruch. Man dachte, der Boden sei erreicht, doch es ging nochmals deutlich nach unten. Aktuell liegt der Preis für THG-Quoten für ein E-Auto im Großhandel bei weniger als 60 € pro Jahr. Auch wenn das Problem weit weg in China seinen Ursprung hat, wirkt es sich direkt auf die Förderung und Incentivierung der E-Mobilität in Deutschland aus.
Als Fuhrparkbetreiber stellt sich nun die Frage: Lohnt sich der Aufwand für 65 € pro Fahrzeug? Für einzelne Fahrzeuge muss dies abgewogen werden, aber selbst, wenn man nur 5 bis 20 E-Fahrzeuge im Fuhrpark hat, kann sich der Aufwand noch lohnen. Mit 60 € netto pro Fahrzeug jährlich über mehrere Jahre lässt sich immerhin ein kleiner, aber nützlicher Zusatzeffekt erzielen, der in die Total-Cost-of-Ownership-Betrachtung (TCO) einfließen kann. Jeder gesparte Euro in der TCO ist ein gewonnener Euro, gerade in Zeiten steigender Kosten. Insofern macht es also weiterhin Sinn, die THG-Quote in Betracht zu ziehen.