Wenn es um die THG-Quote als Bestandteil eines Business Cases für öffentliche Ladeparks oder Ladeinfrastrukturen geht, ist es wichtig, realistisch zu bleiben. Man sollte darauf achten, dass die THG-Quote allein nicht das ausschlaggebende Kriterium für die Wirtschaftlichkeit eines Ladeparks ist. Natürlich sollte sie in die Kalkulation einbezogen werden, aber in einer gestaffelten Weise, etwa in Form von Low-, Mid- und High-Case-Szenarien.
Konservative Kalkulation: Low-, Mid- und High-Case
In einem optimistischen High-Case-Szenario würde ich maximal 0,03 € pro kWh als Einnahme durch die THG-Quote ansetzen. Falls die Marktpreisentwicklung positiv verläuft und es mehr wird, ist das umso besser. Doch auch in einem pessimistischen Low-Case-Szenario, bei dem ich vielleicht nur mit einem Cent pro kWh rechne, kann dies bei hoher Auslastung der Ladesäulen – insbesondere bei Hyperchargern – dennoch eine relevante Einnahmequelle darstellen.
Spannbreite von 0,01 bis 0,03 € pro kWh als verlässliche Größe
Mit einer Spannbreite von 0,01 bis 0,03 € pro kWh kann man meiner Meinung nach konservativ kalkulieren. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Ladeparks mit 0,10 € pro kWh für die kommenden Jahre kalkuliert haben – was natürlich eine große Enttäuschung ist, da man nicht einfach die Marktpreise von vor zwei Jahren fortschreiben kann.