Der Kauf von kostspieligen Elektro-Dienstwagen geht unter anderem mit steuerlichen Vorteilen einher. Beispielsweise wurde die Dienstwagen-Steuer für kostenintensivere Elektrofahrzeuge in der Vergangenheit reduziert. Einen staatlichen Umweltbonus gibt es hingegen derzeit nicht mehr, sodass Käufer/innen auf die Aktionen einzelner Händler angewiesen sind.
In diesem Artikel erfährt man alles über die bisherigen Förderungen für elektrische Dienstwagen. Weiterhin verraten wir, welche Förderungen es auch im Jahr 2024 noch gibt und welche hingegen leider weggefallen sind. Wichtig ist es zudem, sich die Unterschiede zwischen Verbrennern und Elektroautos auch in Bezug auf die Förderungsmöglichkeiten bewusst zu machen. Wir führen Schritt für Schritt an dieses komplexe Thema heran und zeigen, wie Fuhrparkmanager heute von der Elektroauto-Förderung profitieren können.
Welche Förderungen gab es bisher für elektrische Dienstwagen?
Elektro-Autos bis zu 60.000 Euro wurden in der Vergangenheit mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als monatlicher geldwerter Vorteil besteuert. Bei einem höheren Betrag sowie im Fall von Hybrid-Fahrzeugen waren es 0,5 Prozent. Zum Vergleich: Benzin- und dieselbetriebene Autos werden mit 1,0 Prozent versteuert.
Später wurde die Obergrenze von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben, geplant waren sogar zunächst 80.000 Euro. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass Käufer/innen von teuren, großen und schweren E-Fahrzeugen von einer niedrigeren Dienstwagen-Steuer profitieren.
Welche Förderungen gibt es im Jahr 2024 noch?
Seit dem 18. Dezember 2023 ist die Förderung für Elektroautos durch den Umweltbonus eingestellt. Diese Prämie wurde von der Bundesregierung aufgrund von Haushaltskürzungen gestrichen. Ursprünglich sollte der Umweltbonus bis Ende 2025 – wenn auch reduziert – fortbestehen. Demnach war vorgesehen, dass Privatleute in 2024 immerhin noch 3.000 Euro vom Staat erhalten.
Während bis zum 17. Dezember 2023 eingegangene Anträge weiterhin bearbeitet und bewilligt werden, ist das Stellen neuer Anträge auf Förderung leider nicht mehr möglich.
Was man jedoch wissen sollte ist, dass einige Hersteller von Elektroautos nun mit eigenen Rabatten auf den Wegfall der gesetzlichen Förderungen reagieren. Während manche Hersteller eigene Prämiensysteme für ihre Elektro-Autos einführen, veranstalten andere immer wieder spezielle Rabatt-Aktionen. Hin und wieder kam es in der Vergangenheit auch schon zu Wechselprämien für Elektroautos.
Welche Förderungen gibt es nicht mehr?
Bis zum Ende des Jahres 2023 war es noch möglich, mithilfe des Umweltbonus für Elektroautos und der Innovationsprämie Förderungen von bis zu 9.000 Euro zu erhalten. Voraussetzung dafür war, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
Noch besser sah die Bezuschussung von Plug-in-Hybriden aus, die bis zu 6.750 Euro betrug, sofern das Fahrzeug höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittierte oder eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufwies. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 lag die besagte Mindestreichweite noch bei 40 Kilometern.
Ab dem 1. Januar 2023 galt der Umweltbonus für Elektroautos nur noch bei Fahrzeugen, bei denen ein positiver Klimaschutzeffekt nachweislich gegeben war. Darunter zählten sämtliche durch Batterien und Brennstoffzellen betriebenen Fahrzeuge. Dabei galt die folgende Förderstaffelung:
- Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: Förderung von 4.500 Euro (vorher 6.000 Euro)
- Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro: Förderung von 3.000 Euro (vorher 5.000 Euro)
- Nettolistenpreis über 65.000 Euro: nach wie vor keine Förderung
Im Falle von Hybrid-Fahrzeugen gab es ab 2023 bereits keinen Umweltbonus mehr. Weiterhin wurde die Förderung auf Privatpersonen beschränkt, Unternehmer waren fortan davon ausgenommen. Entscheidend für die Höhe der Förderung wurde die Zulassung der Fahrzeuge, da erst nach erfolgreicher Zulassung ein Antrag auf Fördergelder gestellt werden konnte.
Wie erhält man diese Förderungen?
Mit dem Ziel, den Umstieg auf schadstoffarme Fahrzeuge so gut wie möglich voranzutreiben, wurde bis Ende des Jahres 2023 der Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeuges vom Staat gefördert. Konkret bedeutet das, dass man einen einmaligen Zuschuss erhielt, auch bezeichnet als Umweltbonus.
Dieser setzte sich jeweils aus einem Herstelleranteil und einem Bundesanteil zusammen, wobei der Herstelleranteil direkt mit dem Neupreis verrechnet wurde. Dadurch konnte das Auto zu einem weitaus günstigeren Preis erworben werden. Um den Bundesanteil zu erhalten, mussten Fahrzeughalter/innen einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
Die Umweltprämie konnte beim Kauf oder Leasing von Neuwagen, aber auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge bekommen werden. Entscheidend war jedoch, dass man dazu der Halter oder die Halterin des jeweiligen Fahrzeugs sein musste und dass dieses in Deutschland für mindestens 12 Monate auf den oder die Halter/in zugelassen sein musste.
Unterschied im Hinblick auf Förderung zwischen Verbrenner und Elektro
Aktuell besteht bei E-Autos noch immer der Vorteil, dass diese komplett von der Kfz-Steuer befreit sind. Diese Befreiung gilt fünf Jahre lang für sämtliche Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 17. Mai 2011. Elektrofahrzeuge, die erst nach dem 18. Mai 2011 zugelassen wurden, sind hingegen zehn Jahre lang vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer entbunden. Die Steuerbefreiung ist bis zum 31. Dezember des Jahres 2030 vorgesehen. Das bedeutet aber auch, dass alle Fahrzeuge, die erst jetzt zugelassen werden, den Steuervorteil keine zehn Jahre lang mehr erhalten.
Wenn die Steuerbefreiung ausläuft, zahlen E-Auto-Fahrer/innen 50 Prozent des Steuersatzes für Fahrzeuge bis 3.500 Kilo Gesamtgewicht, wobei sich der genaue Steuersatz jedoch nach dem zulässigen Gesamtgewicht des E-Fahrzeugs richtet.
Obwohl Elektroautos in ihrer Anschaffung häufig noch immer mehrere Tausend Euro teurer sind als vergleichbare Verbrenner, schneiden sie beim direkten Kostenvergleich oft besser ab als Diesel- oder Benziner-Fahrzeuge. Bei Einrechnung aller laufenden Kosten bei E-Autos sind diese häufig günstiger, wobei die genannten Steuervorteile eine nicht unerhebliche Rolle spielen.
Worauf muss man bei der Beantragung achten?
Mitarbeitern Elektrofahrzeuge als Firmenwagen zur Verfügung zu stellen oder die Firmenflotte auf Elektromobilität umzustellen, kann lohnenswert sein. Auch dabei spielen verschiedene Förderungen eine Rolle, die sich positiv auf die Finanzierung auswirken. Und auch wenn die BAFA-Förderung für Elektrofahrzeuge seit dem Jahr 2023 Geschichte ist, stehen noch immer andere Förderungsmöglichkeiten und Kredite zur Auswahl. Hier haben wir diese zusammengetragen.
Förderung von Schnellladestationen:
Vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) können Unternehmen eine Förderung für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur mit Schnellladestationen erhalten. Dies könnte von Interesse sein, wenn gerade die Elektrifizierung des Fuhrparks geplant wird. Unterstützung erfahren dabei sowohl gewerbliche Unternehmen als auch solche, die über eine öffentliche Beteiligung verfügen. Förderfähig sind bis zu 40 Prozent der Ausgaben und 30.000 Euro pro Ladepunkt. Daneben sind auch die Kosten für den Netzanschluss und die Installation der Leitungen oft Teil der Förderung.
Förderung von Elektrofahrzeugen im Gesundheits- und Sozialwesen
Mit dem Programm „Sozial & Mobil“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Umstieg auf Elektromobilität für Unternehmen und Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen. Während die offizielle Antragstellung über das BMWK jedoch nicht mehr möglich ist, kann über verschiedene Leasinggeber noch immer Leasingverträge mitsamt der Förderung beantragt werden.
Dabei wird die monatliche Leasingrate durch die Fördersumme verringert. Die Folge: Deutlich mehr Unternehmen können sich einen Umstieg auf Elektrofahrzeuge leisten. Für die Förderung „Sozial & Mobil“ müssen bestimmte Voraussetzungen bestehen:
- Die Branche muss sich auf der Liste der förderfähigen Tätigkeitsfelder befinden.
- Der Wechsel sollte zu ausschließlich batteriebetriebenen Fahrzeugen (BEV) erfolgen. Nicht förderfähig sind hingegen Plug-in-Hybride.
- Wenn die Installation einer Ladeinfrastruktur gefördert werden soll, sollte beachtet werden, dass diese nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein darf.
Förderung von Elektrofahrzeugen durch einen KfW-Kredit
Wenn in Erwägung gezogen wird, die Firmenflotte auf Elektromobilität umzustellen oder Mitarbeitern Elektroautos als Dienstwagen verfügbar zu machen, sollte beachtet werden, dass die Finanzierung der Maßnahme eine echte Herausforderung darstellen kann. Um diese zu meistern, kann sich ein KfW-Kredit eignen, wobei grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen: den Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268) und die Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293).
Wichtig ist dabei immer, dass sich das Vorhaben noch in der Planungsphase befindet, wenn der Antrag gestellt wird. Hat eine Maßnahme bereits begonnen, ist die Förderung von vornherein ausgeschlossen.
Wie erhält man die THG-Quote für seine Flotte
Eine voll elektrifizierte Firmenflotte bietet neben den genannten noch weitere Vorteile, zum Beispiel durch die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote). Auch diese soll einen Anreiz für die Umstellung auf Elektromobilität bei Dienstwagen darstellen.
Um diese Quote erhalten zu können, muss die Flotte teilweise oder komplett aus vollelektrisch angetriebenen Fahrzeugen bestehen. Dabei qualifiziert sich jedes einzelne E-Fahrzeug für die Quote, weshalb Flottenbetreiber die Möglichkeit haben, jährlich eine THG-Prämie für jedes ihrer E-Fahrzeuge im Fuhrpark zu erhalten.
THG-Quote wird nicht vom Staat bezahlt – sie ist eine Umverteilung
Eine häufige Annahme ist bis heute, dass die durch die THG-Quote vergebene Prämie vom Staat finanziert wird – dabei handelt es sich jedoch leider um einen Irrglauben. Stattdessen zahlt Minerölkonzerne für die verkauften Quoten.
Das macht den Verkauf der THG-Flotte für Halter/innen von E-Autos, den Staat sowie die quotenverpflichteten Unternehmen jedoch nicht weniger lukrativ.
FAQ
Es gibt noch ungeklärte Fragen zum Thema E-Auto-Förderung 2024 Dienstwagen? In diesem Bereich gehen wir darauf ein, wie günstig E-Autos in der Versicherung wirklich sind. Außerdem erfährt man, wie lange die 0,25-Prozent-Regelung für E-Autos noch gilt und wie lange Elektroautos noch vollkommen steuerfrei sind.
Ist ein E-Auto in der Versicherung günstiger?
Ja, da die Kfz-Versicherung für Elektroautos bis zu 42 Prozent günstiger sein kann als für einen vergleichbaren Verbrenner.
Wie lange gilt die 0,25-Prozent-Regelung für Elektroautos?
Bis Ende 2023 durfte der Bruttolistenpreis höchstens 60.000 Euro betragen. Zum 1. Januar 2024 wurde er jedoch erhöht – auf 70.000 Euro. Somit muss das E-Auto monatlich nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert werden.
Wie lange sind Elektroautos noch steuerfrei?
Neu zugelassene Elektroautos sind noch bis Ende 2030 10 Jahre lang von der Steuer befreit. Danach wird eine Kfz-Steuer für Elektroautos fällig, die jedoch nur 50 Prozent des normalen Steuersatzes für Verbrenner-Fahrzeuge beträgt.
Fazit
Auch wenn die große staatliche Förderung für Elektroautos vorerst beendet ist, haben Käufer/innen noch immer die Möglichkeit, bei E-Dienstwagen und E-Privatwagen von Vergünstigungen zu profitieren. Verschiedene Hersteller von Elektrofahrzeugen vergeben Herstellerrabatte, mit denen der Wegfall der staatlichen Prämie teilweise oder sogar ganz ausgeglichen werden kann.
Die sogenannte Treibhausgasminderungsquote soll unterdessen bewirken, dass die Emissionen von Treibhausgasen im Verkehrssektor so gut es geht reduziert werden. So ist es Halter/innen von Elektrofahrzeugen bereits seit dem Jahr 2022 möglich, jährlich eine Prämie zu erhalten, indem sie ihre zertifizierten CO2-Einsparungen an quotenpflichtige Mineralölunternehmen verkaufen.
Auch für Flottenbetreiber oder Fuhrparkmanager von E-Firmenwagen ist die THG-Prämie finanziell interessant. Damit können sie eine weitere Einnahmequelle schaffen und so die Kosten des Fuhrparks senken. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Steuervorteile, da E-Autos momentan noch vollständig von der Kfz-Steuer befreit sind. Man kann also einerseits Steuern sparen und andererseits noch immer Prämien für die E-Auto-Flotte erhalten.