Wird es die THG-Quote auch über 2030 hinaus geben? Das bleibt derzeit ein Blick in die Glaskugel. Der gesetzliche Rahmen ist aktuell nur bis 2030 definiert. Wenn wir uns jedoch die Entwicklung der Emissionen anschauen, erscheint es aus meiner Sicht sehr ambitioniert, die Klimaschutzziele im Verkehrssektor bis 2030 – sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene – vollständig zu erreichen.
Daher gehe ich davon aus, dass es auch über 2030 hinaus eine Regelung geben wird, sei es in Form der THG-Quote oder durch einen vergleichbaren Mechanismus, wie beispielsweise einen erweiterten Emissionshandel. Bereits jetzt gibt es Überlegungen aus dem zuständigen Ministerium, die THG-Quote bis 2035 zu verlängern. Natürlich erfordert das erneut einen Gesetzgebungsprozess und umfassende Abstimmungen, was mit einem gewissen Vorlauf verbunden ist.
Ich schätze, dass wir frühestens 2027 oder 2028 konkrete Entwicklungen und Entscheidungen dazu sehen werden. Ob die THG-Quote in ihrer jetzigen Form oder in einer angepassten Variante weitergeführt wird, bleibt abzuwarten. Der Vorteil einer langfristigen Regelung liegt jedoch auf der Hand: Wer sein Fahrzeug zugelassen hat, könnte auch in den kommenden Jahren alle 12 Monate von der THG-Quote profitieren.