Aktuell werden sechs verschiedene Fahrzeugklassen gefördert. Quotenberechtigt sind in Deutschland zugelassene elektrische Pkw der Fahrzeugklasse M1, batteriebetriebene Busse, also Klasse M3 und elektrische Transport- und Güterfahrzeuge der Fahrzeugklassen N1 und L3.
Seit August 2023 gibt es auch eine Förderung für Elektro-Lkw der Fahrzeugklassen N2 und N3 eigene Schätzwerte als Berechnungsgrundlage für die THG-Prämie. Damit erhalten sie nicht länger die Pkw-Pauschale, sondern sogar das Zehn- bis Fünfzehnfache davon. Zulassungsfreie Fahrzeuge wie E-Roller sind hingegen nicht mehr quotenberechtigt.
Für öffentlich zugängliche Ladesäulen, zum Beispiel auf dem Betriebsgelände, kann die THG-Quote für Ladesäulen beantragt werden. Anders als bei E-Fahrzeugen werden die Zertifikate nicht jährlich, sondern nach dem tatsächlichen Verbrauch des jeweiligen Ladepunkts vergütet.
Übrigens: Die gesamte Abwicklung mit den Behörden und den Verkauf über den THG-Quotenhandel können Unternehmen ganz einfach an spezialisierte Dienstleister abgeben.
Sogenannte Pooling-Unternehmen sind in der Branche gut vernetzt und erzielen am Markt bessere Preise, indem sie die THG-Quoten für E-Dienstwagen und öffentliche Ladesäulen ihrer Kunden bündeln und in großen Mengen verkaufen. Für Fuhrparkbetreiber reduziert sich der Aufwand für die THG-Prämie so auf ein Minimum.