Aktuell werden sechs verschiedene Fahrzeugklassen gefördert. Quotenberechtigt sind in Deutschland zugelassene elektrische Pkw der Fahrzeugklasse M1, batteriebetriebene Busse, also Klasse M3 und elektrische Transport- und Güterfahrzeuge der Fahrzeugklassen N1 und L3.
Seit August 2023 gibt es auch für Elektro-Lkw der Fahrzeugklassen N2 und N3 eigene Schätzwerte als Berechnungsgrundlage für die THG-Prämie. Damit erhalten sie nicht länger die Pkw-Pauschale, sondern sogar das Zehn- bis Fünfzehnfache davon. Zulassungsfreie Fahrzeuge wie E-Roller sind hingegen nicht mehr quotenberechtigt.
Auch für öffentlich zugängliche Ladesäulen, zum Beispiel auf dem Betriebsgelände, kann die THG-Quote beantragt werden. Anders als bei E-Fahrzeugen werden die Zertifikate nicht jährlich, sondern nach dem tatsächlichen Verbrauch des jeweiligen Ladepunkts vergütet.
Übrigens: Die gesamte Abwicklung mit den Behörden und den Verkauf über den THG-Quotenhandel können Unternehmen ganz einfach an spezialisierte Dienstleister abgeben.
Sogenannte Pooling-Unternehmen sind in der Branche gut vernetzt und erzielen am Markt bessere Preise, indem sie die Quoten ihrer Kunden bündeln und in großen Mengen verkaufen. Für Fuhrparkbetreiber reduziert sich der Aufwand für die THG-Prämie so auf ein Minimum.