Wer eine öffentliche Ladesäule betreibt, kann für den dort geladenen Strom die THG-Quote beantragen. Dafür muss der Ladepunkt allerdings einige technische und regulatorische Anforderungen erfüllen.
Die wichtigsten Voraussetzungen: Der Ladepunkt muss öffentlich zugänglich sein und er braucht eine Betreibernummer, muss also im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur registriert sein. Darüber hinaus wird verlangt, dass Ladevorgänge eichrechtskonform abgewickelt werden und Bezahlmöglichkeiten für Dritte eingerichtet sind.
THG-Prämie beantragen: Es werden vom Umweltbundesamt außerdem detaillierte Angaben zum Ladepunkt abgefragt, darunter der exakte Standort, der genaue Zeitraum, in dem die Strommenge entnommen wurde und der Verbrauch in MWh.
Um den Aufwand der THG-Quote für den Ladesäulenbetreiber auf ein Minimum zu reduzieren, kann die gesamte Abwicklung mit dem Umweltbundesamt und die anschließende Quotenvermarktung an sogenannte Pooling-Dienstleister übertragen werden.