Auch bei der THG-Quote gilt: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis! Jeder Vertrag wird individuell zwischen dem Quotenanbieter, also zum Beispiel Fuhrparkbetreiber oder Pooling-Dienstleister, und dem quotenverpflichteten Käufer ausgehandelt.
Wie hoch die Prämie letztlich ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Basis bildet die gesetzlich festgelegte THG-Minderungsquote im jeweiligen Jahr und die ebenfalls gesetzlich festgelegte Höhe der Strafe, die fällig wird, wenn diese Einsparungsquote nicht erfüllt wird.
Entscheidend für die Höhe der THG-Prämie ist außerdem der aktuelle Strommix in Deutschland und die dadurch verursachten Emissionen. Außerdem – bei E-Fahrzeugen – der vom Gesetzgeber pauschal geschätzte Stromverbrauch der jeweiligen Fahrzeugklasse. Denn natürlich gilt: Je „grüner“ der Strom, also je höher der Anteil an erneuerbaren Energien, desto höher auch die CO2-Einsparung des Elektrofahrzeugs bzw. des Ladepunkts – und dementsprechend höher die Quote.
Neue gesetzliche Regelungen, zum Beispiel die Mehrfachanrechnung bestimmter Kraftstoffe auf die THG-Quote betreffend, können auch kurzfristig für starke Schwankungen der Marktpreise sorgen. Umso wichtiger ist eine Absicherung solcher Risiken mit seriösen Back-to-Back-Geschäften. Was genau man darunter versteht, erklärt Matthias Kerner in einem anderen Video.