Unter welchen Voraussetzungen erhält man die höhere THG-Quote für öffentliche Ladesäulen, wenn diese mit grünem Strom betrieben werden? Diese Frage gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere da die Standardquote möglicherweise wegfällt. Wichtig zu wissen: Viele Ladesäulen in Deutschland werden bereits bilanziell mit grünem Ökostrom beliefert. Doch das allein reicht nicht aus, um sich für die höhere THG-Quote zu qualifizieren.
Der Gesetzgeber hat eine Regelung geschaffen, die es ermöglicht, die höhere Quote zu erlangen, wenn vor Ort erneuerbare Energien wie Solar- oder Windkraft eingesetzt werden. Wenn man beispielsweise eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) oder eine Windkraftanlage betreibt und den dort erzeugten grünen Strom direkt in die Ladestation einspeisen kann, hat man die Möglichkeit, deutlich höhere Quotenerlöse zu erzielen. Bei einer Photovoltaikanlage kann der Erlös etwa um den Faktor 2,5 höher ausfallen.
Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um in den Genuss dieser höheren THG-Quote zu kommen. Ein entscheidender Punkt ist ein ausgefeiltes Messkonzept. Es ist wichtig, nachweisen zu können, dass der erneuerbare Strom tatsächlich direkt vor Ort in die Ladestation eingespeist und genutzt wurde. Dafür werden sowohl bei der Stromerzeugung als auch in der Ladestation spezielle, kommunikativ ausgerüstete Zähler benötigt. Diese Zähler müssen in der Lage sein, sowohl die Erzeugung als auch den Verbrauch im 15-Minuten-Takt zu messen.
Wenn diese Daten in Echtzeit erfasst und die Erzeugung und der Verbrauch nebeneinandergestellt werden können, ist die Grundlage geschaffen, um die höhere THG-Quote zu erhalten. Viele Unternehmen befinden sich derzeit in Gesprächen mit dem Umweltbundesamt aufgrund der THG-Quote, da es noch nicht vollständig geklärt ist, wie genau die Prüfung der Nachweise am Ende aussehen wird. Glücklicherweise gibt es in Bezug auf die Fristen für die THG-Quote bei öffentlichen Ladesäulen noch etwas Spielraum in diesem Jahr.