Ceswap startet operativen Betrieb mit blockchainbasierten THG-Quoten

Mit Start der ceswap Plattform wurden Treibhausgasminderungsquoten im Äquivalent von mehr als 5.600 MwH der Pilotkunden EMOVY und Garant Energie erfasst, blockchainbasiert registriert und transferiert.

Stuttgart/Ettlingen/Mühlheim an der Ruhr, 07. November 2023

Mit Aufnahme des operativen Betriebs erreicht die ceswap digital solutions GmbH den nächsten Meilenstein. Treibhausminderungsquoten (in der Branche bekannt als THG-Quoten für Elektroautos) können nun skalierbar, dezentral und fälschungssicher auf der Blockchain registriert und anschließend übertragen werden. Die Quoten werden im ceswap Register erfasst, mittels blockchainbasierter Echtheitszertifikate (sogenannten ceswap stamps) dokumentiert und anschließend zwischen Ankäufern von THG-Quoten und Mineralunternehmen transferiert – im konkreten Fall Quoten für über 5.600 MwH im Straßenverkehr genutztem Strom zwischen den Pilotkunden EMOVY, B2B-Spezialist für Flottenkunden, und Garant Energie.

“Für eine effiziente Abwicklung zwischen den Quotenberechtigten, also den Betreibern von E-Flotten und öffentlicher Ladeinfrastruktur, und den Abnehmern der THG-Quoten, den sogenannten Quotenverpflichteten, sind Sicherheit und Transparenz essentiell. Mit der Lösung von ceswap erzielen wir für beide Seiten das bestmögliche Ergebnis und differenzieren uns so am Markt von anderen Anbietern,“ so Matthias Kerner, Mitgründer und Geschäftsführer der EMOVY GmbH. “Wir planen künftig möglichst viele unserer Quoten sowohl für Elektro-Kraftfahrzeuge wie auch für Ladestrom über ceswap zu registrieren.”

Matthias Bindschus, Geschäftsführer der Garant Energie GmbH: “Für uns als Quotenverpflichtete, die THG-Quoten ankaufen müssen, hängt die Akzeptanz dieses ordnungspolitischen Steuerungsinstruments von der Verlässlichkeit des Prozesses und der THG-Quote selbst ab. In Ermangelung eines zentralen Registers seitens des Regulators, hilft die Lösung von ceswap uns entscheidend weiter – und macht die THG-Quote aus E-Mobilität auch im Vergleich zu anderen Quoten für uns interessant. Über ceswap können wir ohne eigenes Blockchain-Know-how THG- Quoten einfach auf Echtheit und Gültigkeit vor Erwerb überprüfen und vermeiden so den Ankauf von doppelt verkauften oder gefälschten Quoten.“

Thomas Munz, Geschäftsführer der ceswap digital solutions GmbH, ergänzt „Wir freuen uns, dass wir mit EMOVY und Garant Energie zwei etablierte Marktteilnehmer zum Start des operativen Betriebs gewinnen – und damit von unserer Lösung überzeugen konnten. Diese bietet uns nun die Möglichkeit, THG-Quoten und korrespondiere Bescheide des Umweltbundesamt in den vom Markt benötigten Größenordnungen zu bearbeiten. Wir führen mit mehreren Akteuren am Markt intensive Gespräche und gehen davon aus, in Kürze weitere Nutzer unserer ceswap Lösung verkünden zu können.“


Über die EMOVY GmbH
Die 2021 gegründete EMOVY GmbH unterstützt als B2B-Spezialist für Firmenkunden diese bei der Vermarktung der Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) von Elektrofahrzeugen und öffentlichen Ladesäulen. Dabei übernimmt das Unternehmen aus der Region Karlsruhe jeden Schritt im Rahmen der THG-Quotenvermittlung, inklusive Abwicklung mit Behörden und Abnehmern. EMOVY wurde von Experten aus dem Energieumfeld ins Leben gerufen und hat bereits Erfahrung im Umfeld des aufwändigen Emissionshandels und mit der THG-Quote gesammelt.

Über die Garant Energie GmbH
GARANT ist ein modernes Energie-Handelshaus mit Fokus auf Mobilität und Wärme. Seit der Gründung 1971, bis heute ist GARANT ein familiengeführtes Unternehmen, mit Sitz in Mülheim an der Ruhr. Das Unternehmen beschäftigt heute über 50 Angestellte in der Verwaltung am Hauptsitz, im eigenen Tanklager in Wesel am Rhein und den firmenzugehörigen Tramin-Tankstellen und befindet sich weiter im Wachstum. Über die ceswap digital solutions GmbH 2022 gegründet, hat sich die ceswap digital solutions GmbH zum Ziel gesetzt, Prozessing und Handel von Quoten neu zu denken. Das Stuttgarter Unternehmen verschreibt sich dabei der ReFi Idee – um mittels Dezentralität und Finanzwesen einen nachhaltigen, positiven Einfluss auf das natürliche Ökosystem zu nehmen. Im Falle von ceswap liegt der Fokus auf einer effizienteren Gestaltung des Kapitalflusses rund um Quoten – um die Investitionsbereitschaft in die Infrastruktur nachhaltiger Mobilität zu vereinfachen. Ceswap kann dabei auf cross-funktionales Team aus verschiedensten Branchen (Finanzen, Industrie, IT/Blockchain, Telekommunikation) mit über 125 Jahren Berufserfahrung zurückgreifen.

Über Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten)
Seit 01. Januar 2022 sind in Deutschland „Inverkehrbringer von Kraftstoffen“, also insbesondere Mineralölkonzerne, gesetzlich verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) durch die von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe, um einen definierten Prozentsatz zu mindern. Ermöglicht wird dies den Mineralölkonzernen (im Gesetzeskontext auch Quotenverpflichtete genannt) durch den Ankauf von sogenannten Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten), die im Kontext „strombasierter Kraftstoffe“ den Quotenberechtigen (Besitzern von e-Autos, e-Bussen, e-Rollern aber auch öffentlicher Ladesäulen) auf Antrag vom Umweltbundesamt bescheinigt werden.

Neue Fristen, neue Schätzwerte: EMOVY informiert über wichtige Änderungen zur THG-Quote

Ettlingen, 19. September 2023. Seit wenigen Wochen sind neue Regularien zur THG-Quote für flottenbetreibende Unternehmen in Kraft. Besonders die Logistik- und Transportbranche kann davon profitieren. Darauf weist die EMOVY GmbH, B2B-Expertin für die Vermarktung der THG-Quote von E-Flotten und öffentlichen Ladesäulen, hin.

 

Neue Schätzwerte für elektrische Lkw

Am 28. August 2023 wurden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) neue anrechenbare Schätzwerte für die Fahrzeugklassen der schweren Nutzfahrzeuge veröffentlicht. Damit liegen die Werte für Lkw bis 12 Tonnen (N2) bei 20.600 kWh, für Lkw über 12 Tonnen (N3) bei 33.400 kWh. Die bisherigen Schätzwerte der anderen Fahrzeugklassen ändern sich nicht. Für die Logistik- und Transportbranche bedeutet dies einen entscheidenden Vorteil: Ab sofort kann die tatsächliche CO2-Ersparnis elektrischer Lkw geltend gemacht werden. Damit profitieren Flottenbetreibende von einer zehnfach (N2) bzw. 15-fach (N3) höheren THG-Prämie für E-Lkw.

 

Geänderte Antragsfristen

Eine weitere entscheidende Neuerung: Ab sofort kann die THG-Quote für die Pauschalanrechnung von Fahrzeugen nur noch bis zum 15. November des Antragsjahres angefordert werden. „Durch die verkürzte Frist bleiben Fahrzeughaltern dreieinhalb Monate weniger Zeit für die Zusammenstellung aller erforderlicher Daten und die zeitraubende Antragsstellung. Die Unterstützung durch spezialisierte Anbieter wie EMOVY gewinnt daher für Firmen zusätzlich an Bedeutung“, so Matthias Kerner, Mitgründer und Geschäftsführer des B2B-Experten.

 

Neue Vorgaben für Ladepunkte

Nicht betroffen ist die Antragsfrist für Quoten aus öffentlich zugänglichem Ladestrom: Hier kann die THG-Prämie wie bisher bis zum 28. Februar des Folgejahres beantragt werden. Zu beachten ist allerdings, dass ab sofort nur noch diejenigen Ladepunkte THG-Quoten erhalten, die im öffentlichen Register der Bundesnetzagentur einsehbar sind bzw. deren Veröffentlichung im Register zugestimmt wurde. Bislang war eine Meldung des Ladepunktes an die Bundesnetzagentur ausreichend.

 

Keine THG-Quoten für zulassungsfreie Fahrzeuge

Halter zulassungsfreier Fahrzeuge, für deren Fahrzeugklasse kein eigener Schätzwert vorliegt, können im Gegensatz zu bisherigen Regelungen keine THG-Quoten mehr in Anspruch nehmen. Davon betroffen sind unter anderem E-Kleinstfahrzeuge und E-Roller der Klassen L1e, L2e und L6e. Bestimmte, zulassungspflichtige E-Zweiräder aus der Gruppe der Fahrzeugklasse L3e sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L7e hingegen sind weiterhin quotenberechtigt. Dies gilt ebenfalls für die Klassen M3 (Busse) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge), für die eigene Schätzwerte veröffentlicht wurden.

 

Anrechnung von selbst erzeugtem Grünstrom

Mit dem Verpflichtungsjahr 2024 wird die Anrechnung von selbst erzeugtem Grünstrom auf die THG-Quote vereinfacht. Bisher konnten die Quoten nur in Anspruch genommen werden, wenn die Ladesäule direkt mit einer Fotovoltaik- oder Windkraftanlage verbunden und beide nicht an das Netz angeschlossen waren. Künftig genügt es, wenn sich Ladesäule und Erneuerbare-Energie-Anlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt befinden. Um zu gewährleisten, dass der selbst erzeugte Strom über die THG-Quote und das Netzentgelt nicht doppelt vergütet wird, muss über ein entsprechendes Messkonzept mit registrierter Lastgangmessung („RLM-Zähler“) in 15-Minuten-Intervallen nachgewiesen werden, dass der in der EE-Anlage erzeugte Strom an die Ladesäule abgegeben wird.

Vor dem Hintergrund dieser neuen Regularien lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Quotendienstleister wie EMOVY ganz besonders: Er unterstützt unter Berücksichtigung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben bei der Antragstellung, übernimmt die Vermarktung an quotenverpflichtete Unternehmen und erzielt durch Bündelung der THG-Quoten optimale Prämien. Empfehlenswert ist die Vereinbarung verbindlicher Festpreise, die den Kunden planbare Erlöse ohne Marktrisiko ermöglichen.

Pressestatement Bundesverband THG-Quote

Mit einem Tag Vorlauf haben die Unternehmen des THG-Handels den Entwurf zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen zur Kenntnis erhalten. Demnach soll in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts ein Beschluss gefasst werden, wonach elektrische Fahrzeuge, die nach dem 15. November bis zum 31. Dezember des jeweiligen Verpflichtungsjahres zugelassen werden, keine Förderung mehr erhalten sollen. Der für heute geplante Kabinettsbeschluss würde damit rund 35% der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge in Deutschland von der Geltendmachung der THG Quote für 2023 ausschließen. Das zumindest lassen die Vergleichszahlen aus der KBA-Zulassungsstatistik 2022 befürchten. Nach Berechnungen unseres Verbandes entspricht das Handelsminus damit einer Summe von rund. 50 Mio. Euro, die von der Zertifikate kaufenden Mineralölindustrie nicht in die Elektromobilität umverteilt werden.

Als Bundesverband THG-Quote wenden wir uns dringend und eilig gegen diese Pläne und ersuchen eine substantielle Überarbeitung des lang erwarteten und nunmehr kontraproduktiver Entwurf!

Zu den Gründen:

  • Die THG-Quote ist nach dem Aus der eAuto-Förderung das derzeit bedeutsamste Fördermittel für die Elektromobilität und eine bürgernahe Verkehrswende. Die Prämie schafft Anreize, sich für ein E-Auto zu entscheiden oder das öffentliche Ladenetz mit einem Ladepunkt zu vergrößern. Damit lenkt der THG-Handel die Investitionen in Richtung alternative Antriebe und Erneuerbare Energie und hilft, den Individualverkehr zu dekarbonisieren. Eine Schwächung dieses Prinzips verschafft den Verbrauchern nicht nur eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, sie schwächt zudem den Hochlauf der Elektromobilität und schadet den Bemühungen, ökologische Ziele über Handelsmechanismen zu etablieren.

  • Jeder Eingriff in den Handelsmechanismus ist ein Eingriff in den Markt, an dem sich inzwischen zahlreiche Akteure aufgestellt haben. Veränderungen wirken auf bereits geschlossene Verträge und führen zu wirtschaftlichen Risiken vieler Marktteilnehmer, die sich noch bis gestern konstanter Marktbedingungen sicher glaubten. Mit dem geplanten Schritt greift die Bundesregierung aktiv in den Markt ein und provoziert sehenden Auges deutliche wirtschaftliche Risiken der THG-Händler, die sowohl bei Verbrauchern als auch Mineralölfirmen Verbindlichkeiten aufgebaut haben.

  • Die Kabinettsvorlage macht deutlich, dass das Arbeitsvolumen für die zuständige Aufsichtsbehörde, das Umweltbundesamt, zu groß ist. Der Behördenaufwand soll reduziert werden, was aufgrund der bisherigen Personaldecke und Arbeitsweise der Behörde mit Excel-Listen, E-Mail-Abwicklung und Fax Geräten durchaus nachvollziehbar ist. Allerdings muss dafür nicht der Marktmechanismus geändert werden, sondern die Ausstattung des Umweltbundesamt mit moderner Software. Der Bundesverband THG-Quote verweist auf seine Stellungnahme vom 24.04.2023, indem weitere Verbesserungsvorschläge gemacht wurden.

  • Wir appellieren erneut an die Regierung, anders als bislang nicht mehr mit Excel-Listen der Kfz-Daten und auf dem E-Mail-Weg, sondern digital, datenschutzgesichert und mit den zuständigen Unterbehörden vernetzt eine moderne Handelsaufsicht zu realisieren. Daher raten wir dringend, die Frist nicht auf den 15. November zu verkürzen, sondern den 28. Februar des Folgejahres beizubehalten, um ein nachhaltiges Marktgeschehen zu gewährleisten, Verbraucher gleich zu behandeln, die Handelsunternehmen wirtschaftlich nicht von Staatswegen zu gefährden und auch den gesetzlichen Ansprüchen gerecht zu werden.

Stellungnahme Referentenentwurf Bundesverband THG Quote e.V. i.Gr.

Wir setzen uns für eine transparente, nachhaltige und faire Abwicklung im Markt der THG-Quote ein. Darum sind wir stolz darauf, dass wir uns als Gründungsmitglied im Bundesverband THG Quote e.V. engagieren. Aktuell befindet sich der Verein noch i.Gr. (in Gründung), das hält uns jedoch nicht davon ab bereits aktiv zu werden und Stellung zu aktuellen Themen zu beziehen.

Zusammen und sehr partnerschaftlich haben wir in den letzten Tagen intensiv mit weiteren Marktbegleitern an einer Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf der Bundesregierung für die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (Änderung der 38. BImSchV) gearbeitet.

Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit im Bundesverband THG Quote e.v. i.Gr. und hoffen für alle Beteiligten, unsere Kunden/Partner und insbesondere die E-Fahrer von morgen, dass unsere Stellungnahme zur Änderung der 38. BImSchV Gehör findet.

EMOVY übernimmt Kundenstamm und Domain von THG Börse

Handschlag

Ettlingen/Düsseldorf, 25. April 2023. Die EMOVY GmbH mit Sitz in Ettlingen, B2B-Experte für die Vermarktung der THG-Quote von E-Flotten und öffentlichen Ladesäulen, hat den Kundenstamm und die Domain der THG Börse übernommen. Das Düsseldorfer Unternehmen hatte sich ebenfalls auf die THG-Quotenvermarktung fokussiert. Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Der Marktpreis für THG-Quoten unterlag in den letzten Monaten stärkeren Kursschwankungen. Nachdem in den vergangenen 18 Monaten viele neue Dienstleister an den Start gegangen sind, setzt sich nun durch den zunehmenden Wettbewerb und ein schwierig gewordenes Marktumfeld die Konsolidierung fort. So entschieden sich auch die Gesellschafter der THG Börse GmbH & Co. KG, sich wieder auf ihre anderen Projekte zu fokussieren.

„Es freut uns, dass wir durch die Transaktion mit EMOVY unseren Bestandskundinnen und
-kunden ihre THG-Prämie für das Jahr 2023 bereits im April auszahlen konnten. Mit EMOVY steht unseren Gewerbe- und Firmenkunden nun ein absoluter Experte zur Seite, der die künftige Vermarktung der THG-Quote übernehmen wird“, freut sich Markus Neess, Geschäftsführender Gesellschafter der THG Börse.

Auch für die Privatkunden der THG Börse wird es weiterhin ein attraktives Angebot in Kooperation mit anderen Partnern geben. Matthias Kerner, Mitgründer und Geschäftsführer von EMOVY, stellt neben der langjährigen Erfahrung seines Teams auch die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit einfachen Prozessen als echten Zugewinn für die ehemaligen THG Börse-Kunden heraus: „Bei EMOVY ist uns der persönliche Kontakt zu den Kunden sehr wichtig und wir möchten die Fuhrparkverantwortlichen mit schlanken Prozessen entlasten. Individuelle Beratung und flexible Abrechnungsmodelle macht die THG-Quotenvermarktung mit EMOVY für alle Beteiligten einfach und schnell.“

EMOVY übernimmt Kundenstamm von DIGO.energy

THG-Quotenvermarktung mit Blockchain.

Ettlingen/Berlin, 8. Dezember 2022. Die EMOVY GmbH mit Sitz in Ettlingen, B2B-Spezialist für die Vermarktung der THG-Quote von E-Flotten, hat den Kundenstamm von DIGO.energy übernommen. Die Marke der Berliner p.digital gmbh hatte sich ebenfalls auf die THG-Quotenvermarktung für Gewerbe- und Firmenkunden fokussiert. Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Der Markt für Dienstleistungen im Bereich der THG-Quotenvermarktung für Elektrofahrzeuge bleibt in Bewegung. Nachdem in den letzten zwölf Monaten etwa 50 neue Dienstleister an den Start gegangen sind, setzt nun bedingt durch den zunehmenden Wettbewerb und ein schwieriger werdendes Marktumfeld eine erste Konsolidierungsphase ein. So entschied sich auch p.digital, sich weiter auf Digitalisierungsprojekte zu fokussieren. „Uns war wichtig, für unsere Kundinnen und Kunden aus dem Geschäftszweig der THG-Quotenvermarktung einen verlässlichen Partner zu finden. Mit EMOVY steht ihnen nun ein echter Experte zur Seite, der die Vermarktung der THG-Quote übernehmen und die Auszahlung der vereinbarten CO2-Prämien für 2022 bereits erfolgreich veranlassen konnte“, freut sich Oliver Prothmann, Geschäftsführer der p.digital gmbh, die die Rechte an der Marke DIGO.energy weiterhin hält. Matthias Kerner, Mitgründer und Geschäftsführer der EMOVY, stellt neben der langjährigen Erfahrung seines Teams auch die Einfachheit als echten Zugewinn für die ehemaligen DIGO.energy-Kunden heraus: „Bei EMOVY wird jeder Schritt von der Anmeldung bei den Behörden bis zur Vermarktung an die quotenverpflichteten Unternehmen mit digitalen, KI-unterstützten Prozessen abgebildet. Das spart langwierige Registrierungsprozesse und macht die THG-Quotenvermarktung für alle Beteiligten einfach und unkompliziert.“

EMOVY kooperiert mit ceswap bei der Digitalisierung von THG-Quoten

THG-Quotenvermarktung Partnerschaft EMOVY und ceswap

Ettlingen, 28. November 2022. EMOVY kooperiert mit ceswap digital solutions, um für die von EMOVY vermarkteten Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) blockchainbasierte Echtheitszertifikate erstellen zu lassen.

Der junge Markt für THG-Quoten aus Elektromobilität kämpft mit Kinderkrankheiten. Gemeinsam wollen die beiden Unternehmen, basierend auf der Technologie von ceswap, neue Abwicklungsstandards im Markt etablieren. 

„Aktuelle Zahlen u.a. von Deloitte prognostizieren eine Verzehnfachung der E-Fahrzeuge in Deutschland bis 2030. Ein entsprechendes Wachstum des THG-Quoten Marktes kann nur mittels Digitalisierung abgebildet werden. Wir möchten für unsere Kunden, sowohl Betreibern von E-Flotten oder öffentlicher Ladeinfrastruktur, als auch unseren quotenverpflichteten Abnehmern und damit letztlich auch für uns als Dienstleister, die Transparenz und Verlässlichkeit von THG-Quoten erhöhen. Und dank der Zusammenarbeit mit ceswap können wir genau dies unseren Kunden bieten,“ so Matthias Kerner, Mitgründer und Geschäftsführer der EMOVY GmbH. 

Künftig sollen über EMOVY prozessierte THG-Quoten mittels einer vom Stuttgarter ReFi (Regenerative Finance) Unternehmen ceswap entwickelten Lösung dezentral und fälschungssicher auf der Blockchain dokumentiert werden. „Die Digitalisierung des Lebenszyklus von THG-Quoten erhöht die Prozesssicherheit signifikant. Wir freuen uns mit EMOVY einen ersten Marktakteur von unserer Lösung begeistert zu haben.“ Und weiter führt Thomas Munz, Geschäftsführer der ceswap digital solutions GmbH aus: „Distributed Ledger Technologie ermöglicht es uns, unabhängig von der jeweiligen Firmen-IT, Informationen zur jeweiligen Quote, deren Status und Historie dezentral, kryptografisch zu erfassen und für Marktteilnehmer auf Echtheit und Gültigkeit überprüfbar zu machen – ohne dass hierzu dezidiertes DLT/ Blockchain Knowhow auf Seiten der Anwender notwendig ist.“ 

Die beiden Unternehmen mit jeweils mehrjähriger Erfahrung im Bereich der THG-Quotenvermarktung und der Digitalisierung von Handelsprozessen planen noch in diesem Jahr, eine Pilottransaktion unter Realbedingungen durchzuführen.

Weniger Erlöse durch THG-Quote für E-Fahrzeuge ab 2023: EMOVY-Einschätzung zu den Auswirkungen

Kopf vom Spezialisten-Team für die Vermarktung von THG-Quote Firmenwagen

Ettlingen, 24. Oktober 2022. Ab 2023 werden Halter von Elektroautos voraussichtlich geringere Erlöse aus der THG-Quote erzielen als im laufenden Jahr. Verantwortlich dafür ist der Referenzwert für Treibhausgasemissionen durch Strom. Mit ihm wird im THG-Quotenhandel berechnet, wie die am Markt gehandelten Tonnen an CO2-Einsparung auf die jeweiligen Fahrzeugklassen und Ladestrom aus öffentlichen Ladesäulen umzulegen sind. Er wurde nun durch das Umweltbundesamt von aktuell 119 auf 135 Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent pro Gigajoule für das kommende Jahr erhöht. EMOVY, B2B- und Flottenspezialist für die Vermarktung der THG-Quote, weist auf damit verbundene Auswirkungen und Chancen hin.

„Der neue Referenzwert ist sehr nah an dem, was wir bereits aufgrund der Zunahme an fossilen Energieträgern im deutschen Strommix der letzten 18 Monate prognostiziert hatten“, berichtet Matthias Kerner, Geschäftsführer von EMOVY. „Unter den neuen Bedingungen müssen sich E-Auto-Halter auf ein Erlöspotenzial im Bereich von 250 bis 350 Euro pro Jahr und Pkw einstellen. Das sind etwa 60 Euro weniger als bisher.“ Darüber hinaus bewegen sich die Marktpreise für THG-Quoten für die Jahre 2022 und 2023 derzeit auf einem eher niedrigen Niveau im Vergleich zu den letzten zwölf Monaten. Für B2B- und Flottenkunden, die mit den Einnahmen aus der Quote kalkulieren, aber auch für Verbraucher, denen Dienstleister etwas anderes versprochen haben, sei das ein schmerzhafter Einschnitt. Es gäbe aber eine Chance, dass der Wert nochmal etwas zunimmt: „In den vergangenen Jahren sind die Marktpreise in den Wintermonaten in der Regel gestiegen“, so Matthias Kerner, „es ist also durchaus denkbar, dass dies auch in diesem Winter so sein wird.“ Für Halter eines E-Autos könnte das zum richtigen Zeitpunkt der Vermarktung einen Unterschied von bis zu 30 Euro oder mehr machen. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht.

Zu spät für Gesetzesanpassungen?

Für weit weniger realistisch betrachtet er die Möglichkeit, dass der Gesetzgeber die Mehrfachanrechnung für Strom von einem Faktor 3 im Jahr 2022 auf einen schon im Jahr 2021 diskutierten Faktor 4 im Jahr 2023 anhebt. Noch liegt aber nicht einmal ein offizieller Referentenentwurf vor; ein entsprechender Gesetzesentwurf müsste allerdings bis Jahresende den parlamentarischen Prozess mit Bundestag und Bundesrat durchlaufen. „Das wird zeitlich sehr eng.“ Auch, dass die zuständigen Ministerien und Behören die pauschal anerkannten Strommengen je Fahrzeugklasse nach oben anpassen, schätzt Matthias Kerner als eher unwahrscheinlich ein.

Vorsicht vor unseriösen Angeboten

Halter eines E-Autos sollten wachsam sein und sich nicht auf unseriöse Angebote einlassen: „Um zum Beispiel einen Preis von 400 Euro pro Pkw in 2023 zu erreichen, müssten die Marktpreise für THG-Quoten nach der aktuell absehbaren Regulierung um rund 30 Prozent steigen und sich mit einem neuen Allzeithoch der Strafzahlung für Inverkehrbringer von 600 Euro pro Tonne CO2 annähern. Wer solche Preise verspricht, ist seinen Kunden gegenüber nicht ehrlich oder hat die Marktmechanismen nicht wirklich verstanden.“

Eine Chance, wirklich spürbar mehr als bisher mit der THG-Quote zu erzielen, haben laut Matthias Kerner hingegen Halter von E-Lastern. Die Fahrzeuge wurden bislang wie Pkw behandelt, könnten künftig aber mit einem ähnlichen Schätzwert wie ein E-Bus berechnet werden. Er ist bereits im Jahr 2022 ganze 36-mal so hoch wie für einen Pkw und sollte sich für E-Lkw in einer ähnlichen Größenordnung bewegen. Auch Betreiber öffentlicher Ladestationen mit direkt angebundener Grünstromproduktion sollen künftig stärker profitieren.

Zusätzliche Erlöse durch E-Fahrzeuge und Ladesäulen – EMOVY unterstützt Taxi-Holl bei THG-Quotenvermittlung

Taxi Holl vermarktet die THG-Quote mit EMOVY.

Ettlingen, 21. Oktober 2022. Seit Anfang 2022 bietet die Vermarktung der Treibhausgasminderungsquote Betreibern von E-Flotten attraktive Nebenverdienste. Um diese Möglichkeit optimal auszuschöpfen, nutzt das Gaggenauer Taxiunternehmen Taxi-Holl das Know-how der EMOVY GmbH: Der Ettlinger Dienstleister übernimmt den Emissionshandel für die E-Taxis sowie für mehrere von Taxi-Holl betriebene Ladesäulen.

Um den Treibhausgasausstoß deutscher Unternehmen bis 2030 um 25 Prozent zu reduzieren und die Verkehrswende voranzutreiben, hat die Bundesregierung für den Mobilitätssektor die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) initiiert. Dies kommt gewerblichen Betreibern von E-Flotten wie Taxiunternehmen, Autovermietungen oder Carsharing-Anbietern zugute, die durch die Vermarktung ihrer THG-Quote per Emissionshandel lukrative Zusatzerlöse verbuchen können. Auch Besitzern öffentlicher Ladesäulen bietet sich diese Chance, da eine ausreichende Ladeinfrastruktur als notwendige Voraussetzung für einen erfolgreichen Umstieg auf Elektromobilität gefördert wird. Mit Unterstützung der EMOVY GmbH lässt sich die aufwändige THG-Quotenvermittlung einfach und risikolos organisieren. So hat auch das Taxiunternehmen Taxi-Holl aus Gaggenau Anfang 2022 seinen Einstieg in den Emissionshandel mühelos realisiert.

Gewinnbringende Unterstützung für Taxi-Holl

Der Taxidienst profitiert nun von der Vermarktung der THG-Quote für derzeit zehn E-Fahrzeuge sowie seine öffentlichen Ladesäulen an derzeit zwei Standorten, die er betreibt. „EMOVY übernimmt für uns die komplette Abwicklung mit Behörden und Abnehmern und garantiert uns noch dazu ein wirklich attraktives Festpreisangebot“, zeigt sich Dirk Holl, Vorstand von Taxi-Holl, zufrieden. „So erzielen wir ganz ohne Aufwand zusätzliche Erlöse – in diesem und den kommenden Jahren.“ Dafür meldet EMOVY die Elektrofahrzeuge und die Ladestrommengen der Ladesäulen des Kundenunternehmens beim Umweltbundesamt an, vermarktet die THG-Quoten und zahlt dem E-Flottenbetreiber den Erlös aus.

Jährliche Prämie garantiert

Auch auf der Erlösseite kommt den Firmen die Expertise von EMOVY zugute. Weil der Dienstleister Quoten bündelt, ist er in der Lage, größere Mengen und damit bessere Preise für seine Kunden zu erzielen. „Wir unterstützen Unternehmen dabei, klimaneutrale und zugleich wirtschaftliche Mobilitätskonzepte erfolgreich umzusetzen“, so Matthias Kerner, Geschäftsführer EMOVY. „Mit unserem Festpreisangebot sorgen wir dabei für wertvolle Planungssicherheit.“ Durch die Vermarktung der THG-Quoten lassen sich in Abhängigkeit von der Marktpreisentwicklung pro zugelassenem E-Fahrzeug derzeit mehr als 350 Euro (17,50 ct/kWh bei Ladestrom) jährlich erzielen. Weil Fahrzeuge über ihren gesamten Zulassungszeitraum hinweg am Emissionshandel teilnehmen können, sind diese Zusatzerlöse in jedem Jahr neu realisierbar.

Treibhausgasminderungsquote mit EMOVY vermarkten – Garantierte jährliche Prämie für Elektro-Fuhrparks

Elektrofahrzeug lädt an der Ladesäule

Ettlingen, 16. September 2021. Wer seinen gewerblichen Fuhrpark auf Elektromobilität umstellt, kann ab 2022 zusätzliche Erlöse generieren. Dafür sorgt die gesetzlich vorgeschriebene Treibhausgasminderungsquote, die von Inverkehrbringern fossiler Kraftstoffe einen Ausgleich für ihr umweltschädigendes Handeln verlangt. Was sie nicht aus eigener Kraft schaffen, dürfen sie an andere Marktteilnehmer gegen einen finanziellen Ausgleich übertragen. Für Mobilitätsdienstleister und Unternehmen mit eigener E-Flotte bedeutet das: Sie können sich für ihre CO2-Ersparnis entlohnen lassen – pro Fahrzeug und jedes Jahr aufs Neue! Die frisch gegründete EMOVY GmbH übernimmt die aufwändige Abwicklung und sorgt dank Festpreisangebot mit Vorauskasse für langfristige Planungssicherheit.

Die Klimaschutzziele der Bundesregierung gelten als ambitioniert. Auch deswegen initiiert die Politik regelmäßig neue Werkzeuge, die das Gelingen der Energie- und Verkehrswende sicherstellen sollen. Im Mobilitätssektor ist eines dieser Werkzeuge die THG-Quote: Sogenannte Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe, also zum Beispiel Mineralölkonzerne, sind verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoß aktuell um sechs Prozent, bis 2030 um 25 Prozent zu reduzieren.  

Da sie dafür selbst nicht genug erneuerbare Kraftstoffe in Verkehr bringen können, dürfen sie ihre Quotenverpflichtung per Emissionshandel an andere Akteure übertragen. Dazu zählen ab 2022 auch Betreiber von E-Flotten. Für Autovermietungen, Carsharing-Anbieter und andere Unternehmen mit auf sich zugelassenen, rein batterieelektrischen Fahrzeugen bietet sich damit die Chance auf einen lukrativen Nebenverdienst.

Mit EMOVY die eingesparten CO2-Emissionen vermarkten

Um Unternehmen zu unterstützen, ihre E-Flotte wirtschaftlich zu betreiben und per Emissionshandel maximale Erlöse pro Fahrzeug zu erzielen, hat sich EMOVY gegründet. Das Startup aus der Region Karlsruhe wurde von Experten aus dem Energieumfeld ins Leben gerufen und hat bereits Erfahrung im Umfeld des aufwändigen Emissionshandels und mit der THG-Quote gesammelt.

Dabei übernimmt EMOVY für E-Flottenbetreiber jeden einzelnen Schritt der THG-Quotenvermittlung, inklusive Abwicklung mit Behörden und Abnehmern. Und: Das Unternehmen bietet ein verlässliches und risikoloses Festpreisangebot mit quartalsweiser Vorauskasse. Das gibt Flottenbetreibern langfristige Planungssicherheit. „Wir bündeln Quoten und erzielen dadurch größere Mengen und somit bessere Preise am Markt“, erklärt Matthias Kerner, Geschäftsführer EMOVY, das Konzept. Je nach Marktpreisentwicklung der THG-Quoten können Unternehmen mit größeren E-Flotten bis zu 200 Euro, mindestens jedoch 120 Euro pro zugelassenem E-Fahrzeug erzielen. Möglich ist das über mehrere Jahre hinweg, denn die E-Quote kann jedes Jahr neu generiert werden, für den gesamten Zulassungszeitraum des Fahrzeugs.