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Was muss ich beachten, um bei Ladesäulen mit PV die höhere THG-Quote zu erhalten? – Der Fleettalk

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Die Möglichkeit, Ladesäulen mit lokal erzeugtem PV-Strom zu betreiben und gleichzeitig von einer höheren THG-Quote zu profitieren, klingt attraktiv. Doch die technischen und regulatorischen Anforderungen sind komplex und erfordern eine sorgfältige Planung. 

Um die höhere THG-Quote zu erhalten, gibt es einige grundlegende technische Voraussetzungen: Unter anderem müssen die Ladestation und die lokale PV-Anlage hinter demselben Netzanschlusspunkt liegen. Dieser Aufbau entspricht einer Art „Insel“, bei der die Erzeugung und der Verbrauch lokal zusammengeführt werden. 

Zähleranforderungen: Mindestens zwei Zähler sind erforderlich 

  • Ein Zähler für die PV-Anlage, der in der Regel bereits vorhanden ist. 
  • Ein Zähler für die Ladestationen. 

Beide Zähler müssen in der Lage sein, Messwerte im 15-Minuten-Takt zu erfassen und auszulesen. Dadurch lässt sich genau nachweisen, wie viel PV-Strom in jeder 15-minütigen Zeitspanne produziert wurde und wie viel davon in die Ladestation geflossen ist. 

Für die Ladestationen reicht ein zentraler Hauptzähler, der den Gesamtverbrauch aller Ladepunkte misst. Zusätzlich können einzelne Ladepunkte mit separaten Zählern ausgestattet werden, die für die Abrechnung der Ladevorgänge benötigt werden. 

Öffentlich zugängliche Ladestationen sind ein Muss 

Eine weitere wesentliche Voraussetzung ist, dass die Ladestationen öffentlich zugänglich sind. Das bedeutet, dass jede*r Dritte die Möglichkeit haben muss, dort zu jeder Zeit laden zu können. 

Optimierungsmöglichkeiten und der aktuelle Stand 

Aktuell wird viel darüber diskutiert, wie die technischen und regulatorischen Anforderungen bestmöglich umgesetzt werden können. Hierzu gibt es bereits erste Gespräche mit potenziellen und bestehenden Kund*innen, um die praktische Umsetzung zu erörtern. 

Allerdings ist bis heute kein Fall bekannt, bei dem PV-Ladestrommengen erfolgreich beim Umweltbundesamt eingereicht wurden. Es scheint ein offener Punkt zu sein, da auch das Umweltbundesamt nach wie vor Verstärkung sucht: Eine Stellenausschreibung ist offen, um rechtliche und technische Prüfungen für dieses Thema durchführen zu können. 

Herausforderungen bei Bestandsanlagen 

Die Umsetzung der Anforderungen ist bei Neuanlagen vergleichsweise einfach, da die Konfiguration direkt bei der Planung berücksichtigt werden kann. Zählerplätze können entsprechend vorgesehen und die Schaltschränke optimal ausgestattet werden. 

Anders sieht es jedoch bei Bestandsanlagen aus, denn hier kann es vorkommen, dass Leitungen und Zählerplätze nicht so vorbereitet sind, wie es für die erhöhte THG-Quote nötig wäre. Zähler passen oft nicht an die vorgesehenen Stellen, oder die Verkabelung entspricht nicht den Anforderungen. 

Diese Herausforderungen machen Nachrüstungen oft kompliziert. Dennoch sind die benötigten Zähler relativ günstig, sodass bei geplanten Projekten vorausschauend Plätze in Schaltschränken eingeplant werden können. 

Für bestehende Anlagen bedeutet dies jedoch zusätzlichen Aufwand. In solchen Fällen ist es nicht „mal eben“ gemacht und erfordert oft umfangreiche elektrotechnische Anpassungen. 

Batteriespeicher: Kein Vorteil für die THG-Quote 

Ein häufig diskutierter Punkt ist der Einsatz von Batteriespeichern. Zwar können diese kommerziell und energiewirtschaftlich sinnvoll sein, für die THG-Quote bringen sie jedoch keinen Vorteil. 

Das liegt daran, dass Batteriespeicher nicht als Erzeuger anerkannt werden. Wenn tagsüber der PV-Strom in den Speicher geladen und nachts aus dem Speicher in die Ladesäulen eingespeist wird, wird dies für die THG-Quote nicht als PV-Strom gewertet. Stattdessen muss für diesen Strom der Graustromfaktor des Netzstroms angerechnet werden. 

Autor
Matthias Kerner
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