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Ihre THG-Quoten-Experten für Firmenwagen und Ladesäulen

THG-Quote für Ihren Fuhrpark einfach und schnell sichern.

Als Experte für Firmenkunden übernimmt EMOVY für Fuhrpark und Flottenbetreiber die Vermarktung der Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) von Elektrofahrzeugen und öffentlichen Ladesäulen. 

Reduzieren Sie Ihre Fuhrparkkosten mit der THG-Prämie für E-Flotten

Unternehmen, die ihre Fuhrparks auf Elektroautos umstellen, können die THG-Quote verkaufen und für ihre Firmenwagen und öffentliche Ladestationen jährlich Zusatzerlöse generieren, indem sie sich für ihre CO2-Einsparung belohnen lassen! EMOVY übernimmt für sie die Abwicklung und sorgt dank Festpreisangebot für die THG-Quote für Planungssicherheit.

THG-Quote für Firmenwagen.

PKW

mind. 250 €

Transporter erhalten mehr THG-Quote als PKWs.

LNF

mind. 375 €

Strom von öffentlichen Ladesäulen kann bei der THG-Quote angerechnet werden.

Ladestation

mind. 12,5 ct/kWh

E-Roller mit amtlichen Kennzeichen sind zugelassen THG-Quote zu generieren.

Zweiräder

mind. 250 €

Ein LKW kann THG-Quote generieren.

LKW

mind. 250 €

Elektrobusse generieren deutlich mehr THG-Quote als ein E-Transporter oder E-Auto.

Bus

mind. 9.000 €

Die Fahrzeugpreise gelten für Neukunden mit einer E-Flotte von 5 oder mehr Firmenfahrzeugen. Je nach Flottengröße und aktuellem Marktpreis unterbreiten wir immer individuelle Angebote. Die genannten Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer.

THG-Quote für Firmenwagen.

Die THG-Quote für Ihre Firmenwagen erhalten

Weil ein Elektroauto keinen Kraftstoff verbrennt, spart es jedes Jahr CO2-Emissionen ein. Diese Einsparung können Sie sich vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen und das Zertifikat an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen. Seit 2022 erhalten Firmen für die E-Fahrzeuge in ihrem Fuhrpark die THG-Prämie. 

Der Gedanke dahinter: Mit der THG-Prämie sollen Flottenbetreiber einen weiteren Anreiz für den Umstieg ihrer Firmenwagen auf Elektromobilität erhalten. Für eine klimaneutrale und wirtschaftliche Mobilität.

Strom von öffentlichen Ladesäulen kann bei der THG-Quote angerechnet werden.

THG-Prämie für öffentliche Ladesäulen

Als Unternehmen bekommen sie nicht nur für die elektrifizierten Dienstwagen ihres Fuhrparks, sondern auch für den Strom, der an den von Ihnen betriebenen öffentlich zugänglichen Ladepunkten geladen wird, die THG-Prämie angerechnet.

Somit können sie auch mit öffentlichen Ladesäulen am THG-Quotenhandel teilnehmen und von den jährlichen THG-Prämien profitieren. Dafür muss der Ladepunkt bei der BNetzA als öffentlicher Ladepunkt registriert sein und die technischen und regulatorischen Vorgaben erfüllen, insbesondere die Eichrechtskonformität und Bezahlmöglichkeiten für Dritte.

Die Vermarktung der THG-Quote aus Ladestrom übernimmt EMOVY für Firmen zusätzlich zur Vermarktung der THG-Quoten für elektrische Firmenfahrzeuge.

In vier Schritten die THG-Quote für ihren Fuhrpark beantragen:

1. Sie haben E-Fahrzeuge oder eine öffentliche Ladestation?

Dann profitieren Sie von der THG-Quote. Für ein E-Fahrzeug wird eine jährliche Pauschale bezahlt. Für öffentliche Ladestation wird die THG-Prämie nach Verbrauch abgerechnet.

2. Sie beauftragen uns mit der THG-Quoten-Vermarktung.

Sie erhalten dafür einen kurzen Vertrag mit einem maßgeschneiderten Angebot von uns.

3. Sie übermitteln uns Ihre Daten.

Bei E-Fahrzeugen eine Kopie der Fahrzeugschein-Vorderseite auf dem Weg Ihrer Wahl (Per E-Mail oder per Upload). Bei öffentlichen Ladestationen ein ausgefülltes Formular mit den benötigten Daten.

4. Wir kümmern uns um die Zertifizierung und Vermarktung.

Wir bündeln die THG-Quoten zu größeren Mengen und leiten diese an das Umweltbundesamt weiter. Nach Erhalt des Bescheids vom UBA zahlen wir die Prämie an Sie aus. Den Bescheid vom UBA vermarkten wir dann an quotenverpflichtete Unternehmen.

Sie haben eine internationale Flotte? Sprechen Sie uns an!

In Österreich kann seit dem Jahr 2023 die THG-Quote für rein batterieelektrische Fahrzeuge von den Fahrzeughaltern und Ladestrom aus öffentlichen Ladesäulen von den Betreibern beantragt werden.

Auch in den Niederlanden gibt es zumindest für Ladestrom aus öffentlichen Ladesäulen eine zu den THG-Quoten vergleichbare, wenn auch komplexere und weniger lukrative, Vermarktungsoption. Hier spricht man von HBEs: hernieuwbare brandstofeenheden.

Ebenso in Frankreich gibt es die Möglichkeit, Ladestrom aus öffentlichen Ladesäulen gewinnbringend über die sog. TIRUERT-Tickets („taxe incitative à l’utilisation d’énergie renouvelable dans le transport“) zu vermarkten.

News rund um THG-Quote Firmenwagen

Vertrauen Sie dem Experten

EMOVY ist der einzige Anbieter, der auf B2B-Flottenkunden spezialisiert ist

EMOVY ist führender Experte für die Vermarktung der THG-Quote von Firmenwagen für Flotten- und Gewerbekunden. Von unserem Service profitieren bereits zahlreiche Firmen:

Warum EMOVY?

THG-Quotenvermarktung einfach, schnell und mit persönlichem Kontakt.

Unser Antrieb ist es, all diejenigen zu belohnen, die E-Mobilität fördern und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten!

  • Fairness – durch transparente Verträge

    Bei EMOVY gibt es keine unrealistischen Bestpreisangebote mit versteckten Fußnoten in den AGBs und automatischer Vertragsverlängerung. Wir unterbreiten Ihnen maßgeschneiderte Angebote mit garantierten Festpreisen für Ihre E-Fahrzeuge und öffentliche Ladesäulen.

  • Zeitersparnis – durch einfachen Datenaustausch

    Wir machen es unseren Kunden so einfach wie möglich. Bei uns wird die Beantragung der Prämie nicht über eine Plattform abgewickelt, sondern wir bieten individuelle Wege der Übertragung der Daten an. Möglichst schlanke und einfache Prozesse sollen die Fuhrparkverantwortlichen entlasten.

  • Sicherheit– durch planbare Erlöse ohne Risiko

    Wir garantieren Ihnen die Abnahme ihrer THG-Quote zu verbindlichen Festpreisen und übernehmen dabei alle Marktrisiken. Das ermöglicht Ihnen Planungssicherheit ohne Risiko.

  • Flexibilität – durch Abrechnungsprozesse nach Wunsch

    Ganz egal ob Sie ein Einzelunternehmen, eine Holding oder ein weit verzweigter Konzern sind - wir bieten Ihnen für jede Konstellation eine individuelle Abrechnung an.

  • Partnerschaft – durch fundierte Beratung und persönliche Beratung zu Ihren individuellen Anliegen

    Der persönliche Kontakt zu unseren Kunden ist uns wichtig. Unsere Kunden profitieren von unserer jahrelangen Erfahrung als seriöser und kompetenter Ansprechpartner in der Vermarktung von THG-Quoten.

Vertrauen Sie den Experten für Flottenkunden!

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Lassen Sie uns einfach wissen, wie wir Sie erreichen können – wir melden uns bei Ihnen.

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THG-Quote Firmenwagen - Wie funktioniert das?

Der Emissionshandel ist ein komplexes Instrument im Kampf gegen den Klimawandel und Förderung der Elektromobilität, das stetig weiterentwickelt und angepasst wird. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen von Flottenbetreibern zur THG-Quote:

Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) bezeichnet die Treibhausgaseinsparung, die Mineralölunternehmen als sogenannte „Quotenverpflichtete“ durch das Inverkehrbringen nachhaltiger Biokraftstoffe bzw. sonstiger Kraftstoffe und anderer emissionsreduzierender Maßnahmen einzuhalten haben.

Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, die CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, zugleich soll bis 2045 Treibhausgasneutralität erreicht werden. Jedoch verschuldet allein der Transportsektor in Deutschland mit der Freisetzung von ca. 160.000 Tonnen CO2 pro Jahr rund 23 Prozent der gesamten CO2-Belastung. Deshalb hat die Bundesregierung mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ein Klimaschutzinstrument geschaffen, das zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor beitragen soll. Sie verpflichtet Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe, beispielsweise Mineralölunternehmen, zu einer jährlichen Reduktion ihrer Emissionen um einen vorgegebenen Prozentsatz – anderenfalls werden Strafzahlungen fällig. Quotenverpflichtete Unternehmen, die die THG-Quote nicht aus eigener Kraft erfüllen, haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Verpflichtungen im Rahmen des THG-Quotenhandels an Dritte zu übertragen.

Die Kosten für elektrische Dienstwagen optimieren

Davon profitieren auch Halterinnen und Halter von Elektroautos: Sie können die eingesparten CO2-Emissionen (THG-Quote) vom Fahrzeug an Mineralölunternehmen verkaufen und auf diese Weise mit ihren batterieelektrisch betriebenen Firmenwagen Geld verdienen. Die Anrechnung der Emissionseinsparungen aus Strom als THG-Quoten belohnt Fahrerinnen und Fahrer von Dienstwagen für ihren Beitrag zu klimafreundlicher Mobilität. Insbesondere für Fuhrparkentscheider schafft die THG-Prämie damit einen zusätzlichen Anreiz zum Umstieg auf Elektromobilität, da sie zur Optimierung der Fuhrparkkosten beiträgt.

Die Abwicklung erfolgt dabei in zwei Schritten über die jeweils zuständigen Behörden. Im ersten Schritt werden die Elektrofahrzeuge beim Umweltbundesamt angemeldet. Anschließend erfolgt im zweiten Schritt beim Hauptzollamt die Meldung der Übertragung der THG-Quoten an die Quotenverpflichteten.

Zur Berechnung der THGQuote wird zunächst ein Referenzwert gebildet. Dieser ist der fossile Vergleichswert, gegenüber dem die Treibhausgasminderung zu erfolgen hat. Er ermittelt sich durch die Multiplikation der energetischen Menge aller vom Quotenverpflichteten in Verkehr gebrachten Kraftstoffe mit dem Basiswert.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), welches einen pauschalen Schätzwert im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieser beträgt für das Jahr 2023 exakt 2.000 kWh für ein rein batterieelektrisches Fahrzeug der Fahrzeugklasse M1 (PKW). Für die Fahrzeugklassen N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und M3 (Omnibusse) gibt es höhere Schätzwerte. Auch für Leichtfahrzeuge der Fahrzeugklassen L3e, L4e, L5e und L7e ist eine Prämie möglich, sofern für diese ein Fahrzeugschein vorliegt.

Nein, alle zugelassenen E-Autos (BEV) eines E-Fuhrparks können jedes Jahr erneut am Emissionshandel teilnehmen und sich so ihre THG-Prämie als zusätzlichen Erlös sichern. Voraussetzung ist nur eine Zulassung vom Firmenwagen in dem jeweiligen Jahr, in dem die THG-Quote beantragt wird. Die THG-Quote kann auch rückwirkend, bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres, beantragt werden.

Voraussetzung ist nur eine Zulassung vom Firmenwagen in dem jeweiligen Jahr, in dem die THG-Prämie beantragt wird. Grundsätzlich kann die THG-Prämie für jedes E-Fahrzeug im Fuhrpark beantragt werden. Das Auto muss im Antragsjahr nur mindestens einen Tag lang in Deutschland zugelassen ist. Derzeit wird die Berechtigung für ein THG-Quotenzertifikat an Autos der E-Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 (E-Nutzfahrzeuge bis 12 Tonnen) sowie E-Busse der Klasse M3 erteilt.

Unternehmen können sogar rückwirkend für das vergangene Jahr von der THG-Quote profitieren, denn Anträge für das Jahr 2022 können noch bis spätestens zum 28. Februar 2023 eingereicht werden.

Für die erfolgreiche THG-Quotenvermarktung vom E-Fahrzeug wird eine gut lesbare Kopie der Vorderseite der Fahrzeugscheine benötigt. Wenn aus bestehenden Fuhrparkmanagementsystemen weitere Daten wie die Fahrgestellnummer und das Zulassungsdatum exportiert werden können, vereinfacht dies den Prozess, ist aber keine zwingende Voraussetzung für die Beantragung der THG-Prämie.

Man muss nicht während des gesamten Abtretungszeitraums Halter der E-Fahrzeuge sein, um die THG-Quote verkaufen zu können. Wichtig ist nur, dass man zum Zeitpunkt der Beantragung der eingetragene Halter ist. Dabei ist zu beachten: Falls ein Gebrauchtfahrzeug erworben wurde kann es sein, dass der Vorbesitzer die THG-Quote bereits beantragt hat. Die THG-Quote kann pro Fahrzeug nur einmal pro Jahr und Halter geltend gemacht werden.

Nein, gesetzlich sind nur reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) mit ihren Emissionseinsparungen als Grundlage der Quotenerlöse zugelassen. Plug-in-Hybride sind vom THG-Quotenhandel ausgeschlossen, da sie noch mit fossilem Kraftstoff betrieben werden können. Sie erhalten keine Prämie.

Nein, es muss aber aus formalen Gründen am Zulassungsstandort der E-Firmenfahrzeuge  eine Lademöglichkeit über einen nicht-öffentlichen Ladepunkt (bspw. eine Wallbox oder auch eine haushaltsübliche Steckdose) vorhanden sein. Die THG-Quote für E-Autos wird aber auf Grundlage von Pauschalen und nicht anhand von Zählerwerten ermittelt. Die Fahrzeuge müssen am Zulassungsstandort also nicht geladen werden.

Leider nein, der Gesetzgeber unterstellt für jedes Jahr einen pauschalen Strommix – unabhängig vom gewählten Stromliefervertrag gibt es daher bis heute keinen CO2-Bonus oder eine extra CO2-Gutschrift hierfür.

Eine Vermarktung der THG-Quoten ist bei Ladesäulen auf Basis der geladenen kWh möglich. Für die Vermarktung der THG-Quote müssen die geplanten Ladepunkte öffentlich zugänglich für Dritte sein und nicht nur für Mitarbeiter/Besucher. Der Zeitraum an dem Dritte laden können, lässt sich einschränken auf bspw. 18-08 Uhr o.ä. Es muss aber per Beschilderung entsprechend ersichtlich sein, dass es zu bestimmten Zeiten eine Lademöglichkeit gibt. Die Ladepunkte müssen hierfür bei der BNetzA als öffentliche Ladepunkte angemeldet werden.

Für eine erfolgreiche Registrierung müssen den Ladepunkte die technischen und regulatorischen Vorgaben erfüllen, hierzu zählen insbesondere die Eichrechtskonformität und Bezahlmöglichkeiten für Dritte (sofern Sie den teuren Strom nicht an Dritte verschenken wollen).

Die Vermarktung der THG-Quote aus Ladestrom bietet EMOVY Flottenkunden in Ergänzung zur Vermarktung der THG-Quote ihrer zugelassenen elektrischen Dienstwagen gerne an.

Die Anmeldung der Strommengen beim Umweltbundesamt (UBA) kann grundsätzlich jeder antragsberechtigter Inverkehrbringer selbst durchführen und erhält hierfür einen Bescheid ausgestellt. Mit der Antragsstellung beim Umweltbundesamt allein ist es jedoch noch nicht getan. Dieses stellt der beantragenden Firma nur eine Bescheinigung über die Emissionseinsparung aus, die anschließend an quotenverpflichtete Unternehmen wie Mineralölunternehmen verkauft werden kann. Für Fuhrparkverantwortliche ist das mit einem enormen Aufwand verbunden, zugleich setzt der Quotenhandel bilaterale Handelsbeziehungen und eine Mindestmenge an THG-Quoten voraus.

Viel einfacher kommen Flottenbetreibende in den Genuss der THG-Prämie, wenn sie das aufwendige Prozedere in die Hände eines THG-Quoten-Anbieters wie EMOVY geben. Dieser kümmert sich um die Zusammenstellung aller relevanten Daten aus dem E-Fuhrpark, übernimmt die zeitraubende Antragsstellung und sorgt für die Zertifizierung der CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt.

Dabei gewährleisten digitale Prozesse eine kundenfreundliche, einfache Abwicklung und eine hohe Datensicherheit. Ein weiteres Plus: Weil der THG-Anbieter die Quoten seiner Kunden bündeln kann, ist er in der Lage, für das Unternehmen deutlich höhere Verkaufspreise zu erzielen.

Ein Fahrzeug kann je Kalenderjahr nur einmal beim Umweltbundesamt eingereicht werden für die Anerkennung der THG-Quote. Die pauschal anerkannte CO2-Einsparung ist aber unabhängig von der Zulassungsdauer, grundsätzlich gehen also bspw. auch Tageszulassungen oder Vorführwägen. Der zum Zeitpunkt der Einreichung im Fahrzeugschein (ZLB I) eingetragene Fahrzeughalter erhält die volle Prämie, sofern das Fahrzeug nicht von einem ggf. vorher existierenden Halter im laufenden Kalenderjahr bereits eingereicht wurde – dann erhält dieser die volle Prämie zugesprochen.

EMOVY hat sich auf die Vermarktung der THG-Prämien von großen Flottenkunden spezialisiert. Für Gewerbetreibende und Privatpersonen mit wenigen bzw. einzelnen E-Fahrzeugen empfehlen wir das Angebot von THG-Quote.de. Hier können Sie in wenigen Schritten schnell und unkomplizierter Ihre THG-Prämie beantragen.

THG-Quote.de Logo

Die Treibhausgasemissionsquote (THG-Quote) belastet Mineralölkonzerne finanziell. Sowohl durch den Kauf von Quotenzertifikaten über den THG-Quotenhandel, als auch über Pönalen (Strafzahlungen) bei Vertragsbruch. 

Die Quote ist also weniger ein Minderungs- als ein Umverteilungsinstrument: Es geht um die finanzielle Umverteilung zum Zweck des flächendeckenden Ausbaus unter anderem auch von E-Mobilität in Deutschland. Da die Quote bis 2030 auf 25 % steigt, müssen Mineralölunternehmen zunehmend Quoten erkaufen, um ihre Verpflichtung zu erfüllen. Damit steigt das finanzielle Budget für klimaschützende oder klimaausgleichende Maßnahmen. 

Wird die THG-Quote nicht verkauft, kann es der Staat als Option tun oder sie verfallen. Monetarisiert man die THG-Quote selbst, kann man das Geld in eigene E-Mobilität, Klimaprojekte oder andere nachhaltige Aktivitäten investieren und sicher gehen etwas gutes für die Umwelt gemacht zu haben.

Die Prämienzahlungen aus dem Verkauf der THG-Quote können steuerpflichtig sein. Für Dienstwagen stehen in der Regel dem Unternehmen die Zahlungen aus dem Quotenhandel zu, die als Betriebseinnahmen versteuert werden müssen.

Darf jedoch der Arbeitnehmer, der das E-Fahrzeug als Dienstwagen nutzt, selbst die THG-Quote beantragen, so wird die Prämie als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt.

Anders liegt der Fall bei Privatfahrzeugen: Da die Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote keiner Einkunftsart zuzuordnen sind, unterliegen sie auch nicht der Einkommenssteuer.

Mit der THG-Prämie möchte die Bundesregierung die Umverteilung von finanziellen Mitteln von fossilen Kraftstoffen hin zu erneuerbaren Energien im Verkehr erreichen. Je mehr die Mobilität in Deutschland auf elektrische Fahrzeuge umgestellt wird, desto weniger fossile Kraftstoff kommen effektiv in den Verkehr. 

Klimaschädliche Emission werden in finanzielle Mittel umgewandelt und umverteilt. Denn quotenverpflichtete Unternehmen kaufen die THG-Quoten bei Unternehmen oder Personen die eine positive CO2 Bilanz haben. Somit bestraft man nicht nur das Unternehmen, welches die Quote nicht erfüllen kann, sondern unterstützt auch umweltbewusste Unternehmen.

Die Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote sollte idealerweise in den Ausbau der Elektromobilität investiert werden. Fuhrparkbetreiber können mit dem Erlös aus dem Verkauf der THG-Prämie z.B. weitere elektrische Firmenwagen erwerben. Ladepunktbetreiber können mit dem Erlös aus dem Verkauf der THG-Prämien, unter anderem weiterer Ladepunkte ausbauen, was einen Markthochlauf für Elektroautos zur Folge haben kann. Mehr E-Autos auf den Straßen würde im Umkehrschluss weniger klimaschädliche Emission im Verkehrssektor bedeuten.

Bei EMOVY gibt es keinen anonymen Prozess mit komplizierten Prozessen, Passwortregeln und technischen Schwierigkeiten eines Portals für Kunden. Bei uns ist der Kunde König und wird individuell beraten und persönlich betreut. Wir bieten individuelle Wege der Übertragung der Fahrzeugscheine, denn möglichst schlanke und einfache Prozesse sollen die Fuhrparkverantwortlichen bei der Vermarktung der THG-Prämie entlasten.

Auch in Österreich kann seit dem Jahr 2023 die THG-Quote für rein batterieelektrische Fahrzeuge von den Fahrzeughaltern und Ladestrom aus öffentlichen Ladesäulen von den Betreibern beantragt werden. Die Prüfung durch das österreichische Umweltbundesamt erfolgt allerdings nur jährlich. Für E-Fahrzeuge gilt eine Pauschale von 1.500 kWh pro Fahrzeug und Jahr. Als Alternative zur pauschalen Anrechnung besteht die Möglichkeit, den tatsächlichen geladenen Ladestrom sich anrechnen zu lassen. Dafür muss die geladene Energie detailliert pro Kalenderjahr nachgewiesen werden. Im Gegensatz zur Regelung in Deutschland sind zweirädrige Fahrzeuge wie E-Roller nicht quotenberechtigt. Außerdem wird die THG-Quote in Österreich nur anteilmäßig für den tatsächlichen Zeitraum der Zulassung ausgezahlt.

Sie interessieren sich für die Vermarktung Ihres E-Fuhrparks oder Ihrer Ladeinfrastruktur in Österreich? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

In den Niederlanden gibt es zumindest für Ladestrom aus öffentlichen Ladesäulen eine zu den THG-Quoten vergleichbare, wenn auch komplexer und weniger lukrative, Vermarktungsoption. Die sog. „Einheiten für erneuerbare Energien“ (HBEs: hernieuwbare brandstofeenheden) sind die Einheiten, die Unternehmen im Rahmen des holländischen Compliance-Systems „Energie für den Verkehr“ verwenden, um ihrer jährlichen Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen nachzukommen.

Ein HBE steht für 1 Gigajoule (GJ) erneuerbare Energie, die an den niederländischen Transportmarkt geliefert wird. HBEs werden geschaffen, indem Lieferungen erneuerbarer Energie im Register Energie für den Verkehr (REV: Register Energie voor Vervoer) eingetragen werden. Unternehmen müssen über ein Konto im REV verfügen, um HBEs zu halten und zu handeln.

Sie interessieren sich für dieses Thema? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!