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Wir vermarkten Ihre THG-Quote für Firmenwagen

Als Experte übernehmen wir für Unternehmen die Vermarktung der Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) von Firmenfahrzeugen.
EMOVY hat sich auf Firmen und Gewerbekunden spezialisiert. Wir bieten persönliche Betreuung und Beratung für unsere Kunden

Reduzieren Sie Ihre Fuhrparkkosten mit der THG-Prämie für Firmenwagen

Unternehmen, die ihre Fuhrparks auf Elektroautos umstellen, können die THG-Quote verkaufen und für ihre Firmenwagen und öffentliche Ladesäulen jährlich Zusatzerlöse generieren, indem sie sich für ihre CO2-Einsparung belohnen lassen! EMOVY übernimmt für sie die Abwicklung und sorgt dank Festpreisangebot für die THG-Quote für Planungssicherheit.
  • PKW (M1)

    Fahrzeuge zur Personenförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

  • Busse (M3)

    Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen

  • LNF (N1)

    Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen

  • Trucks (N2)

    Elektrische Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 12 Tonnen

  • Trucks (N3)

    Elektrische Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 12 Tonnen

  • Andere

    L3, L3e-A2 & L3e-A3: Zweirädrige Kraftfahrzeuge | L7e: Vierrädrige Leichtfahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 0,6 Tonnen

Die Marktpreise für THG-Quoten unterliegen erheblichen Schwankungen. Um Ihnen stets die aktuell besten Konditionen bieten zu können, kontaktieren Sie uns direkt.

In 4 Schritten die THG-Quote für Ihren Fuhrpark beantragen:

EMOVY in der Presse

Warum EMOVY?

THG-Quotenvermarktung einfach, sicher und mit persönlicher Betreuung

  • Setzen Sie auf faire Konditionen ohne Risiko

    Wir garantieren Ihnen die Abnahme ihrer THG-Quote zu verbindlichen Festpreisen und sichern diese über Gegengeschäfte sofort ab. Das ermöglicht Ihnen Planungssicherheit ohne Risiko.

  • Vertrauen Sie den B2B-Experten

    Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung als seriöser kompetenter Ansprechpartner in der Vermarktung von THG-Quoten. Als Pionier der ersten Stunden sind wir im Markt sehr gut vernetzt und handeln auch die Quoten anderer Marktteilnehmer.

  • Nutze Sie unseren Service

    Wir übernehmen die gesamte Abwicklung, ohne dass Sie sich mit einer technischen Plattform beschäftigen müssen – von der Anmeldung bei den Behörden bis zur Vermarktung an die quotenverpflichteten Unternehmen.

  • Setzen Sie auf persönliche Betreuung

    durch das Gründungsteam. EMOVY besteht erfahrenen Experten aus der Energiewirtschaft. Bei EMOVY wird jeder Kunde individuell, persönlich beraten und betreut.

Wir engagieren uns in zahlreichen Verbänden

Kontakt aufnehmen

Starten Sie noch heute mit der Vermarktung Ihrer THG-Quote für Firmenfahrzeuge!

Fragen zu THG-Quote Firmenwagen

Firmen können die eingesparten CO2-Emissionen von einem Firmenfahrzeug an Mineralölunternehmen verkaufen und auf diese Weise mit ihren elektrisch betriebenen Dienstwagen Geld verdienen. Die Anrechnung der Emissionseinsparungen aus Strom als Treibhausgasminderungsquoten belohnt Fahrerinnen und Fahrer von elektrischen Dienstwagen und somit Unternehmen für ihren Beitrag zu klimafreundlicher Mobilität. Insbesondere für Fuhrparkentscheider schafft die THG-Prämie damit einen zusätzlichen Anreiz zum Umstieg der Dienstwagen auf Elektromobilität, da sie zur Optimierung der Kosten ihrer E-Flotte beiträgt.

Die Abwicklung erfolgt dabei in zwei Schritten über die jeweils zuständigen Behörden. Im ersten Schritt wird das Elektroauto beim Umweltbundesamt angemeldet. Anschließend erfolgt im zweiten Schritt beim Hauptzollamt die Meldung der Übertragung der Treibhausgasminderungsquoten an die Quotenverpflichteten.

Zur Berechnung der THG–Quote wird zunächst ein Referenzwert gebildet. Dieser ist der fossile Vergleichswert, gegenüber dem die Treibhausgasminderung zu erfolgen hat. Er ermittelt sich durch die Multiplikation der energetischen Menge aller vom Quotenverpflichteten in Verkehr gebrachten Kraftstoffe mit dem Basiswert. 

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU),welches einen pauschalen Schätzwert im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieser beträgt für das Jahr 2023 exakt 2.000 kWh für ein rein batterieelektrisches Fahrzeug der Fahrzeugklasse M1 (PKW). Für die Fahrzeugklassen N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und M3 (Omnibusse) gibt es höhere Schätzwerte. Seit August 2023 gelten neu definierte Schätzwerte für die Fahrzeugklassen N2 und N3. Für Elektro-Lkws gilt somit nicht länger die Pkw-Pauschale. Dadurch erhöht sich die Prämie für Lkw bis 12 Tonnen auf das Zehnfache, für Lkw über 12 Tonnen sogar auf das Fünfzehnfache! Auch für Leichtfahrzeuge der Fahrzeugklassen L3e, L4e, L5e und L7e ist eine Prämie möglich, sofern für diese ein Fahrzeugschein vorliegt. 

Den Marktpreis für Treibhausgasminderungsquoten regelt die Dynamik zwischen Angebot und Nachfrage. Jeder Vertrag wird individuell zwischen solchen Marktteilnehmern ausgehandelt, die erneuerbaren Energien nutzen und entsprechende Emissionseinsparungen anbieten können (z. B.  Pooling-Dienstleister) und zwischen denjenigen Akteuren, die Emissionseinsparungen benötigen (z. B. Mineralölkonzerne). 

Die letztendliche Höhe der THG-Prämie wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Zum einen hängt sie von der gesetzlich festgelegten Einsparungsquote im jeweiligen Verpflichtungsjahr und der ebenfalls gesetzlich festgelegten Höhe der fälligen Strafe je nicht-eingesparter Tonne CO2 ab. Zum anderen richtet sie sich auch nach der rechnerischen CO2-Einsparung je Fahrzeug bzw. Ladepunkt. Entscheidend hierfür sind der aktuelle Strommix in Deutschland und die dadurch verursachten Emissionen sowie der vom Gesetzgeber pauschal geschätzte Stromverbrauch des jeweiligen Elektrofahrzeugs. 

Nein, alle zugelassenen E-Autos (BEV) eines E-Fuhrparks können jedes Jahr erneut am Emissionshandel teilnehmen und sich so ihre THG-Prämie als zusätzlichen Erlös sichern. Voraussetzung ist nur eine Zulassung vom Dienstwagen in dem jeweiligen Jahr, in dem die Treibhausgasminderungsquote beantragt wird. Anträge für BEVs müssen bis spätestens zum 15. November des aktuellen Jahres beim Umweltbundesamt eingereicht werden. 

Voraussetzung ist nur eine Zulassung vom Dienstwagen in dem jeweiligen Jahr, in dem die THG-Prämie beantragt wird. Grundsätzlich kann die THG-Prämie für jedes E-Fahrzeug im Fuhrpark beantragt werden. Das Auto muss im Antragsjahr nur mindestens einen Tag lang in Deutschland zugelassen sein.  

Eine Aktualisierung in der Bundes-Emissionsschutzverordnung, die mit Beginn des Monats Juli 2023 wirksam wurde, erlaubt die Teilnahme am THG-Quotenhandel nun ausschließlich Elektrofahrzeugen mit einem eigenen Schätzwert zugelassen sind. Folglich werden E-Kleinkrafträder nicht mehr als qualifizierte Fahrzeuge für den Quotenhandel betrachtet.  

Anträge müssen bis spätestens zum 15. November des aktuellen Jahres beim Umweltbundesamt eingereicht werden. Für Ladestrommengen aus öffentlichen Ladesäulen können die Anträge bis zum 28. Februar des Folgejahres eingereicht werden. 

Für die erfolgreiche THG-Quotenvermarktung vom E-Fahrzeug wird eine gut lesbare Kopie der Vorderseite der Fahrzeugscheine benötigt. Wenn aus bestehenden Fuhrparkmanagementsystemen weitere Daten wie die Fahrgestellnummer und das Zulassungsdatum exportiert werden können, vereinfacht dies den Prozess, ist aber keine zwingende Voraussetzung für die Beantragung der THG-Prämie. 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit des THG-Quotenhandels für Fahrzeuge verschiedener Kategorien. Jedoch wurde kürzlich gemäß einer Revision der Bundes-Emissionsschutzverordnung, die Ende Juli 2023 in Kraft trat, eine neue Regelung eingeführt. Laut dieser Vorschrift dürfen nur Elektrofahrzeuge (z.B. E-Autos), die über einen geschätzten Wert verfügen, am THG-Quotenhandel teilnehmen. Diese Änderung hat zur Konsequenz, dass E-Kleinkrafträder nicht länger als förderfähige Fahrzeuge im Quotenhandel gelten. Ein wichtiger Faktor bleibt jedoch unverändert: Die Notwendigkeit einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gemäß der Zulassungsverordnung, um an diesem Handel teilzunehmen. 

Firmen müssen nicht während des gesamten Abtretungszeitraums Halter der E-Fahrzeuge (z.B. E-Auto) sein, um die THG-Quote verkaufen zu können. Wichtig ist nur, dass man zum Zeitpunkt der Beantragung der eingetragene Halter ist. Dabei ist zu beachten: Falls ein Gebrauchtfahrzeug erworben wurde kann es sein, dass der Vorbesitzer die THG-Quote bereits beantragt hat. Die THG-Quote kann pro Fahrzeug nur einmal pro Jahr und Halter geltend gemacht werden.

Nein, gesetzlich sind nur reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) mit ihren Emissionseinsparungen als Grundlage der Quotenerlöse zugelassen. Plug-in-Hybride sind vom THG-Quotenhandel ausgeschlossen, da sie noch mit fossilem Kraftstoff betrieben werden können. Sie erhalten keine Prämie.

Nein, es muss aber aus formalen Gründen am Zulassungsstandort der E-Firmenfahrzeuge  eine Lademöglichkeit über einen nicht-öffentlichen Ladepunkt (bspw. eine Wallbox oder auch eine haushaltsübliche Steckdose) vorhanden sein. Die THG-Quote für E-Autos wird aber auf Grundlage von Pauschalen und nicht anhand von Zählerwerten ermittelt. Die elektrischen Fahrzeuge (z.B. E-Autos) müssen am Zulassungsstandort also nicht geladen werden.

Leider nein, der Gesetzgeber unterstellt für jedes Jahr einen pauschalen Strommix – unabhängig vom gewählten Stromliefervertrag gibt es daher bis heute keinen CO2-Bonus oder eine extra CO2-Gutschrift hierfür.

Die Anmeldung der Strommengen beim Umweltbundesamt (UBA) kann grundsätzlich jeder antragsberechtigte Inverkehrbringer selbst durchführen und erhält hierfür einen Bescheid ausgestellt. Mit der Antragsstellung beim Umweltbundesamt allein ist es jedoch noch nicht getan. Dieses stellt der beantragenden Firma nur eine Bescheinigung über die Emissionseinsparung aus, die anschließend an quotenverpflichtete Unternehmen wie Mineralölunternehmen verkauft werden kann. Für Fuhrparkverantwortliche ist das mit einem enormen Aufwand verbunden, zugleich setzt der Quotenhandel bilaterale Handelsbeziehungen und eine Mindestmenge an THG-Quoten voraus.

Viel einfacher kommen Flottenbetreibende in den Genuss der THG-Prämie, wenn sie das aufwendige Prozedere in die Hände eines THG-Quoten-Anbieters wie EMOVY geben. Dieser kümmert sich um die Zusammenstellung aller relevanten Daten aus dem E-Fuhrpark, übernimmt die zeitraubende Antragsstellung und sorgt für die Zertifizierung der CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt.

Dabei gewährleisten digitale Prozesse eine kundenfreundliche, einfache Abwicklung und eine hohe Datensicherheit. Ein weiteres Plus: Weil der THG-Anbieter die Quoten seiner Kunden bündeln kann, ist er in der Lage, für das Unternehmen deutlich höhere Verkaufspreise zu erzielen.

Ein E-Auto kann je Kalenderjahr nur einmal vom Unternehmen beim Umweltbundesamt eingereicht werden für die Anerkennung der THG-Quote. Die pauschal anerkannte CO2-Einsparung ist aber unabhängig von der Zulassungsdauer, grundsätzlich gehen also bspw. auch Tageszulassungen oder Vorführwägen. Der zum Zeitpunkt der Einreichung im Fahrzeugschein (ZLB I) eingetragene Fahrzeughalter erhält die volle Prämie, sofern das Fahrzeug nicht von einem ggf. vorher existierenden Halter im laufenden Kalenderjahr bereits eingereicht wurde – dann erhält dieser die volle Prämie zugesprochen.

EMOVY hat sich auf die Vermarktung der THG-Prämien von großen Flottenkunden spezialisiert. Für Gewerbetreibende und Privatpersonen mit wenigen bzw. einzelnen E-Fahrzeugen empfehlen wir das Angebot von emovy.online. Hier können Gewerbetreibende und Privatpersonen in wenigen Schritten schnell und unkomplizierter Ihre THG-Prämie beantragen.

THG-Blog: Beiträge zum Thema E-Firmenfahrzeuge

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Ein Blick in die Zukunft der THG-Quote 
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Warum erhalten Lkw im Vergleich zu Bussen weniger THG-Quote? 
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