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Mit den THG-Quoten-Experten jährliche Prämien sichern

Mit THG-Quoten für Ihre Ladesäulen Geld verdienen

Als Experte und einer der großen Akteure im THG-Quotenhandel übernimmt EMOVY für Betreiber öffentlicher Ladepunkte die Vermarktung der Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) für den dort geladenen Strom.

Steigern Sie den Ertrag Ihrer Stromtankstellen
mit der THG-Prämie für öffentliche Ladesäulen.

Wer eine öffentlich zugängliche Ladeeinrichtung betreibt, kann sich den dort geladenen Strom auf die THG-Quote anrechnen lassen und so jedes Jahr Zusatzerlöse generieren. EMOVY kümmert sich um die gesamte Abwicklung und schafft Planungssicherheit mit Festpreisangeboten für die THG-Quote.

Welche Vorgaben muss Ihre Ladesäule für die Auszahlung der THG-Prämie erfüllen?

Wann gelten Ladesäulen als „öffentlich“?

Eine öffentlich zugängliche Ladeeinrichtung muss gemäß § 2 der Ladesäulenverordnung klar als „öffentlich“ zu erkennen sein und jedem, der sie nutzen möchte, gleichermaßen offenstehen. Eventuelle Öffnungszeiten sind so zu gestalten, dass ladende Fahrzeuge ausreichend lange stehenbleiben können.

Wichtig: Der Zugang darf sich nicht auf einen bestimmten, klar abgrenzbaren Personenkreis beschränken. Der Betreiber darf die Nutzer der Ladesäule also nicht persönlich kennen oder sie bei Bedarf individuell identifizieren können.

Übrigens: Alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind meldepflichtig gegenüber der Bundesnetzagentur.

 

Typische Beispiele für öffentliche Ladepunkte sind Ladestationen auf Supermarkt- oder Kundenparkplätzen
und in Parkhäusern.

Fuhrparkbetreiber profitieren doppelt von der THG-Prämie!

Wer neben einer öffentlichen Ladesäule auch eine E-Flotte betreibt, kann sich sowohl für seine Ladepunkte als auch für jedes Elektrofahrzeug seiner Flotte die THG-Prämie auszahlen lassen.

Ihr Partner für den THG-Quotenhandel

Mit unserer jahrelangen Erfahrung im THG-Quotenhandel vermarkten wir nicht nur unsere eigenen Umweltbundesamt-Bescheide sondern auch die anderer Marktteilnehmer.

Dafür übernehmen wir bereits erlassene Bescheide vom UBA – oder Ihre gesammelten Fahrzeugscheine bzw. Ladestrommengen und übernehmen für Sie das komplette Handling.

In 4 Schritten die THG-Quote auf den Ladestrom
an Ihrem öffentlichen Ladepunkt beantragen:

1. Registrieren Sie Ihre Ladeeinrichtung bei der Bundesnetzagentur.

Die Registrierung im Ladesäulenregister der BNetzA ist an einige technische und regulatorische Anforderungen geknüpft. Nutzen Sie unsere Checkliste, um den Registrierungsprozess schneller und einfacher abzuschließen.

2. Sie beauftragen uns mit der THG-Quoten-Vermarktung.

Sie erhalten dafür einen kurzen Vertrag mit einem individuellen Angebot von uns. Sie entscheiden, ob die Vermarktung und damit auch die Auszahlung der Prämie monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich erfolgen soll.

3. Übermitteln Sie uns Ihre Ladestrom-Daten.

Um die THG-Quote beantragen zu können, muss zunächst die Ladestrommenge für Ihren Ladepunkt beim Umweltbundesamt eingereicht werden. Hierfür benötigen wir u.a. Ihre Betreibernummer, den Standort Ihres Ladepunkts, Start- und Enddatum der Stromentnahme sowie die entnommene Strommenge in MWh.

4. Wir sorgen für die Auszahlung Ihrer Prämie.

Wir bündeln die THG-Quoten zu größeren Mengen und leiten diese an das Umweltbundesamt weiter. Nach Erhalt des Zertifizierungsbescheids zahlen wir die Prämie an Sie aus. Den Bescheid vom UBA vermarkten wir dann an quotenverpflichtete Unternehmen.

4-stellige Betreibernummer bei der BNetzA

Standort des Ladepunkts in Breiten- und Längengrad (in Dezimalgrad)

(Geplantes) Datum der Inbetriebnahme oder des öffentlich Werdens

Nennleistung (kW) der Ladeeinrichtung

Angebotene Bezahlsysteme und für den Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierungsverfahren

Anzahl der Ladepunkte der Ladeeinrichtung

Inbetriebnahmeprotokoll (für Schnellladepunkte > 22 kW)

Art und Steckersystem aller Ladepunkte der Ladeeinrichtung

Public Key (sofern vorhanden)

4-stellige Betreibernummer bei der BNetzA

Standort des Ladepunkts in Breiten- und Längengrad (in Dezimalgrad)

(Geplantes) Datum der Inbetriebnahme oder des öffentlich Werdens

Nennleistung (kW) der Ladeeinrichtung

Angebotene Bezahlsysteme und für den Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierungsverfahren

Anzahl der Ladepunkte der Ladeeinrichtung

Inbetriebnahmeprotokoll (für Schnellladepunkte > 22 kW)

Art und Steckersystem aller Ladepunkte der Ladeeinrichtung

Public Key (sofern vorhanden)

Checkliste – An alles gedacht?

Registrierung Ihres öffentlichen Ladepunkts im Ladesäulenregister

Bei der Registrierung im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur werden detaillierte Angaben zu Ihrem Ladepunkt abgefragt.

Sie sind sich nicht sicher, wo Sie die jeweiligen Informationen finden? Sichern Sie sich hier unsere Checkliste mit ergänzenden Hinweisen als PDF-Download.

4-stellige Betreibernummer bei der BNetzA

Standort des Ladepunkts in Breiten- und Längengrad (in Dezimalgrad)

(Geplantes) Datum der Inbetriebnahme oder des öffentlich Werdens

Nennleistung (kW) der Ladeeinrichtung

Angebotene Bezahlsysteme und für den Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierungsverfahren

Anzahl der Ladepunkte der Ladeeinrichtung

Inbetriebnahmeprotokoll (für Schnellladepunkte > 22 kW)

Art und Steckersystem aller Ladepunkte der Ladeeinrichtung

Public Key (sofern vorhanden)

4-stellige Betreibernummer bei der BNetzA

Standort des Ladepunkts in Breiten- und Längengrad (in Dezimalgrad)

(Geplantes) Datum der Inbetriebnahme oder des öffentlich Werdens

Nennleistung (kW) der Ladeeinrichtung

Angebotene Bezahlsysteme und für den Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierungsverfahren

Anzahl der Ladepunkte der Ladeeinrichtung

Inbetriebnahmeprotokoll (für Schnellladepunkte > 22 kW)

Art und Steckersystem aller Ladepunkte der Ladeeinrichtung

Public Key (sofern vorhanden)

Gesetzentwurf: THG-Förderung für grünen Ladestrom

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, aus erneuerbaren Energien erzeugten Ladestrom für öffentliche Ladeeinrichtungen künftig auf die THG-Quote anrechnen zu lassen. Bisher mussten Erzeugungsanlagen netzautark bleiben, durften also freie Stromkapazitäten nicht ins öffentliche Stromnetz einspeisen.

Nach dem aktuellen Referentenentwurf des Ministeriums dürften die mit der Ladeinfrastruktur gekoppelten Wind- oder Photovoltaikanlagen künftig auch mit dem Stromnetz verbunden sein. Um die Erzeugung von Ladestrom genau abgrenzen zu können, soll der Stromfluss in 15-Minuten-Intervallen gemessen werden. Damit wird eine doppelte Förderung über THG-Quote und eine Einspeisevergütung (EEG) vermieden.

Gut zu wissen

Durchgehende Erreichbarkeit und Nutzbarkeit zählen nicht zu den Anforderungen der Ladesäulenverordnung. Allerdings wird eine ausreichende zeitliche Verfügbarkeit des Ladepunkts vorausgesetzt. Eventuelle Öffnungszeiten sind daher so zu gestalten, dass ladende Fahrzeuge ausreichend lange stehenbleiben können. Im Bereich des Normalladens (bis 22 kW) sind das mehrere Stunden.

Eine Ladestation umfasst in der Regel zwei oder mehr Anschlüsse. Diese Anschlüsse nennt man Ladepunkte. Ein Ladepunkt ist entweder eine Steckdose oder ein fest angebrachtes Kabel an einer Ladestation

Bei der Anzeige einer Ladeeinrichtung sind zusätzlich zur Adresse auch die geographischen Koordinaten des Standortes anzugeben. Koordinaten eines Orts können Sie zum Beispiel über Google Maps ermitteln: Öffnen Sie Google Maps in Ihrem Browser. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den gewünschten Ort oder Bereich auf der Karte. Klicken Sie auf den Breiten- und Längengrad. Die Koordinaten werden dann automatisch kopiert und können in das Onlineformular der Bundesnetzagentur eingefügt werden.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Ladeverfahren und somit Ladestationen: Welche mit Wechselspannung (AC) und welche mit Gleichspannung (DC). Letztere sind Schnellladestationen, wofür es zwei Steckertypen gibt: CCS als europäischer Standard und vereinzelt noch der japanische CHAdeMO-Stecker, welcher noch bei älteren E-Autos vorzufinden ist. An DC-Ladesäulen sind heute schon Ladeleistungen von bis zu 350 kW möglich. An AC-Ladesäulen wird maximal eine Ladeleistung von 22 kW zur Verfügung gestellt.

Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts hat den Nutzern von Elektromobilen das punktuelle Laden zu ermöglichen. Punktuelles Aufladen bedeutet, dass der Kunde den Ladepunkt spontan (ad-hoc) nutzen kann, ohne eine dauerhafte Vertragsbeziehung mit dem Betreiber eingehen zu müssen,

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Starten Sie noch heute mit der Vermarktung Ihrer THG-Quote!

Lassen Sie uns einfach wissen, wie wir Sie erreichen können – wir melden uns bei Ihnen.

Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden.

An alles gedacht?

Unsere Checkliste

Bei der Registrierung im Ladesäulenregister verlangt die Bundesnetzagentur detaillierte Angaben zu Ihrem Ladepunkt. Mit unserer praktischen Checkliste im interaktiven PDF-Format zum Abhaken bereiten Sie Ihren Antrag optimal vor.

Durch Anklicken von „Jetzt Checkliste erhalten“ stimme ich zu, EMOVY die angegebenen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Checkliste zu erhalten und über Updates zur THG-Quote informiert zu werden.