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Ihr Partner für den THG-Quotenhandel

Wir übernehmen die Vermarktung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für Unternehmen, die selber die THG-Quote bei ihren Kunden einsammeln.
THG-Quotenhandel: Wir übernehmen die Abwicklung mit den Behörden

Geben Sie die aufwendige Abwicklung mit den Behörden und Käufern sowie das Risiko beim THG-Quotenhandel einfach ab!

Entscheiden Sie selbst, wie viel Eigenleistung Sie zum gesamten Prozess der THG-Quotenvermarktung beisteuern können und möchten. In jedem Fall gilt: Wir garantieren Ihnen die Abnahme Ihrer THG-Quote zu verbindlichen Festpreisen und tragen dafür das volle Risiko.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Datenaufbereitung für das UBA?

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Unser Service für Sie:
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Oder wollen Sie nur die Vermarktung der UBA-Bescheide abgeben?

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Welche Vorteile bietet der THG-Quotenhandel über EMOVY?

Kontakte

Aufgrund jahrelanger Erfahrung mit Mineralölunternehmen und im THG-Quotenhandel ist EMOVY in der Branche gut vernetzt. Dieses Marktwissen ermöglicht uns größtmögliche Quotenerlöse zu erzielen – dank verbindlicher Festpreise ganz ohne Risiko.

Relevanz

In der Regel kaufen quotenverpflichtete Unternehmen die CO2-Zertifikate nur in großen Stückzahlen an. Durch das THG-Quoten-Pooling kann EMOVY die gebündelten Quotenmengen zu Großhandelspreisen auf dem Quotenmarkt verkaufen.

Calendar Alert Work Workload Deadline Calendar Alert Notification Timetable Exclamation Mark Bell
Flexibilität

Je nach Flottengröße bzw. Umfang der Ladeinfrastruktur variiert der Aufwand für die Beantragung und Vermarktung der THG-Quote deutlich. Mit den drei Angeboten Basis, Plus und Premium können wir unseren Service auf Ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen.

Von der Datenerfassung bis zur THG-Quotenvermarktung:
Wie können wir Sie unterstützen?

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PREMIUM

Für Unternehmen, die den gesamten Prozess rund um den THG-Quotehandel in erfahrene Hände abgeben und von maximalen Erlösen profitieren möchten.

Das übernehmen wir für Sie:

Wir bereiten Ihre unstrukturierten Fahrzeug- bzw. Ladepunktdaten für den Antrag auf Zertifizierung Ihrer CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt individuell auf und kümmern uns um das komplette Handling mit Behörden und Käufern auf dem THG-Quotenmarkt.

Damit können Sie rechnen:

Unser Team kümmert sich persönlich um Ihre THG-Quote und schafft optimale Bedingungen für maximale Quotenerlöse. Die Vergütung erfolgt nach individueller Absprache – auch unterjährig.

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PLUS

Für Unternehmen, die keine Kapazitäten für die aufwendige Abwicklung und Prozesse mit den Behörden haben und eine flexible Auszahlung der Vergütung bevorzugen.
Das übernehmen wir für Sie:

Mit den von Ihnen bereits vollständig aufbereiteten Daten* beantragen wir für Sie die Bescheinigung Ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt und vermarkten den Bescheid flexibel über unser Portfolio. Kurz: Sie kümmern sich um die Daten, wir um den Rest!

Damit können Sie rechnen:
Dank der Flexibilität für jährliche, quartalsweise oder sogar monatliche Vermarktung erhöht sich Ihr Erlöspotenzial deutlich. Die Vergütung ist auch unterjährig möglich.

* E-Fahrzeuge: Gut lesbare, vollständige Kopien der Vorderseite der Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugscheine) sowie alle erforderlichen Stammdaten (Halter, Zulassungsdatum auf den Halter, Fahrzeugklasse, Fahrgestellnummer und Prüfziffer). Die einzelnen Dateien sind eindeutig nach der Fahrgestellnummer benannt. Ladestrom: Alle erforderlichen Stammdaten, insbesondere die vierstellige Betreibernummer der Bundesnetzagentur BNetzA sowie Inbetrieb- und Meldedaten der Ladepunkte.

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BASIS

Für Unternehmen mit größeren E-Flotten bzw. zahlreichen Ladesäulen und Unternehmen, die die THG-Quote als Zusatzprodukt anbieten und die Beantragung ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt selbst übernehmen möchten.

Das übernehmen wir für Sie:
Wir vermarkten den auf Sie, auf EMOVY oder einen Abnehmer von EMOVY ausgestellten Bescheid des Umweltbundesamts und kümmern uns neben der Abwicklung mit dem Käufer auch um ggf. erforderliche Meldungen an das zuständige Hauptzollamt.
Damit können Sie rechnen:
Durch die Beschränkung auf eine bestimmte Menge und den dadurch kleineren potenziellen Käuferkreis verringert sich Ihr Erlöspotenzial etwas, bleibt aber dennoch planbar und abgesichert. Die Vergütung kann ggf. auch erst im Q1 des Folgejahres erfolgen.
EMOVY in der Presse

Warum EMOVY?

THG-Quotenvermarktung einfach, sicher und mit persönlicher Betreuung

  • Setzen Sie auf faire Konditionen ohne Risiko

    Wir garantieren Ihnen die Abnahme ihrer THG-Quote zu verbindlichen Festpreisen und sichern diese über Gegengeschäfte sofort ab. Das ermöglicht Ihnen Planungssicherheit ohne Risiko.

  • Vertrauen Sie den B2B-Experten

    Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung als seriöser kompetenter Ansprechpartner in der Vermarktung von THG-Quoten. Als Pionier der ersten Stunden sind wir im Markt sehr gut vernetzt und handeln auch die Quoten anderer Marktteilnehmer.

  • Nutzen Sie unseren Service

    Wir übernehmen die gesamte Abwicklung, ohne dass Sie sich mit einer technischen Plattform beschäftigen müssen – von der Anmeldung bei den Behörden bis zur Vermarktung an die quotenverpflichteten Unternehmen.

  • Setzen Sie auf persönliche Betreuung

    durch das Gründungsteam. EMOVY besteht erfahrenen Experten aus der Energiewirtschaft. Bei EMOVY wird jeder Kunde individuell, persönlich beraten und betreut.

Wir engagieren uns in zahlreichen Verbänden

Kontakt aufnehmen

Starten Sie noch heute mit der Vermarktung Ihrer THG-Quote!

Fragen zum THG-Quotenhandel

Durch die Nutzung fossiler Brennstoffe entstehen jedes Jahr CO2-Emissionen. Allein der Transportsektor in Deutschland verschuldet mit etwa 160.000 Tonnen CO2 jährlich rund 23 Prozent der gesamten CO2-Belastung. Um das Pariser Klimaabkommen zu erfüllen, hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden. Dafür hat der Gesetzgeber mit der Treibhausgasminderungsquote, kurz „THG-Quote“, ein Instrument geschaffen, das die CO2-Emissionen im Transportsektor reduzieren soll. Die THG-Quote verpflichtet Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe, beispielsweise Mineralölkonzerne, ihre Emissionen jährlich um einen festgelegten Prozentsatz zu reduzieren. Andernfalls werden Strafzahlungen fällig. Die Höhe der THG-Quote ist in § 37a Absatz 4 BImSchG geregelt. Derzeit liegt sie bei 8 Prozent und wird bis 2030 schrittweise auf 30 Prozent angehoben.

Wer der Quotenverpflichtung unterliegt, muss seine Treibhausgasemissionen um einen festgelegten Prozentsatz reduzieren. Die Erfüllung der Emissionsminderung der quotenverpflichteten Unternehmen erfolgt im Rahmen der THG-Quote zu etwa 95 Prozent aus eigener Kraft, insbesondere durch den Verkauf von Bio- und sonstigen Kraftstoffen. Dies wurde bisher hauptsächlich über die Beimischung von Biodiesel bzw. Ethanol erreicht. Quotenverpflichtete Unternehmen, die die Einsparvorgabe nicht einhalten, können ihre Verpflichtungen im Rahmen des THG-Quotenhandels auch an Dritte übertragen oder müssen Strafzahlungen leisten. Auf diese Weise gleichen die Konzerne ihre, die Quote überschreitenden Emissionen mit sogenannten Emissionszertifikaten aus. Da Biokraftstoffe künftig nicht mehr alle auf die THG-Quote angerechnet werden können und das Angebot an alternativen Kraftstoffen wächst, gewinnt diese Option zunehmend an Bedeutung. Der THG-Quotenhandel wird für die quotenverpflichteten Unternehmen also immer wichtiger. Gleichzeitig finanzieren Mineralölkonzerne mit dem Kauf von Emissionszertifikaten die Transformation des Verkehrssektors hin zur Elektromobilität mit.

Im Bereich des THG-Quotenhandels steht jeder Privatperson und jedem Unternehmen die Möglichkeit offen, mit Treibhausgasquoten zu handeln. Jedoch gibt es Anbieter auf dem Markt der Treibhausgasminderungsquote, die mittlerweile Experten im Handel von CO2-Zertifikaten sind und durch tiefgehendes Marktverständnis und etablierte Kontakte herausstechen. Der THG-Quotenhandel steht jedem offen, der eine Mindestmenge an THG-Quoten mitbringt. Die Abwicklung mit dem Umweltbundesamt auf der einen und mit den Käufern auf der anderen Seite ist jedoch ein aufwendiger Prozess. Oftmals verzichten Flotten- und Ladesäulenbetreiber deshalb darauf, am CO2-Emissionshandel teilzunehmen. Auf die THG-Quote spezialisierte Pooling-Anbieter sind auf dem Markt gut vernetzt und übernehmen diese Prozesse sowie die Risiken. Indem sie große Mengen an THG-Quoten aufkaufen, verbessert sich ihre Verhandlungsposition auf dem THG-Quotenmarkt gegenüber Anbietern einzelner Quoten erheblich. Ohnehin kaufen quotenverpflichtete Unternehmen die CO2-Zertifikate in der Regel nur in großen Stückzahlen an. Diese Nachfrage können Einzelanbieter meist nicht bedienen.

  • Marktpreisschwankungen: Der Marktpreis für Emissionsrechte kann starken Schwankungen unterliegen, was für Unternehmen Risiken mit sich bringt.

  • Nicht-öffentlicher Handelsmarkt: Es herrscht eine fehlende Transparenz über Marktteilnehmer und Vertragsgestaltungen auf dem nicht-öffentlichen Handelsmarkt.

  • Globale Einflussfaktoren: Verschiedene globale Faktoren können den Marktpreis jederzeit beeinflussen, was Unsicherheiten für Unternehmen schafft.

  • Vollständigkeit der Daten: Die Vollständigkeit der notwendigen Daten muss gewährleistet sein, um genaue Informationen über Emissionen und Handelsaktivitäten zu haben.

  • Analoge, zeitaufwendige Prozesse: Der Handel mit Emissionsrechten beinhaltet analoge, zeitaufwendige Prozesse, insbesondere in Bezug auf die Interaktion mit der zuständigen Behörde wie dem Umweltbundesamt.

  • Mengen- und Preisrisiken: Unternehmen sind Mengen- und Preisrisiken ausgesetzt, die sich aus den Marktentwicklungen und den spezifischen Vertragsgestaltungen mit Handelspartnern ergeben.

  • Mindestmenge an erforderlich: Um am Quotenhandel teilzunehmen und von den attraktiven Erlösen aus dem Verkauf zu profitieren, ist eine Mindestmenge an Treibhausgasminderungsquoten erforderlich.

  • Eingeschränkte Weiterverkaufsmöglichkeit: Im Gegensatz zum klassischen Emissionszertifikatehandel können einmal beim Hauptzollamt registrierte Treibhausgasquoten nicht mehr weiterverkauft werden.

Der THG-Handel lebt von bilateralen Handelsbeziehungen. Zunächst muss der Verkäufer die Mengen beim Umweltbundesamt beantragen und mittels eines Bescheids über die anerkannten Mengen bestätigen lassen.

Für den Quotenhandel schließen Verkäufer und quotenverpflichteter Käufer der THG-Quote einen Quotenübertragungsvertrag ab und legen ihn dem Hauptzollamt zur Prüfung vor.

THG-Quotenhandel EMOVY Quotenvermarktung

 

Der Quotenverkäufer wird zum stellvertretenden Quotenerfüller der gehandelten THG-Quotenmengen. Hinsichtlich des Nachweises der Quotenerfüllung gelten für ihn daher die gleichen ordnungsrechtlichen Anforderungen wie für den Quotenverpflichteten. Insbesondere sind die Quotenmengen fristgerecht beim Hauptzollamt anzumelden und die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Der Quotenhandel selbst findet im Rahmen bilateraler Handelsbeziehungen statt. Daher kann es sinnvoll sein, gut vernetzte Anbieter zu beauftragen, die THG-Quotenmengen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu vermitteln.

Seit Anfang 2022 können sich Halter und Halterinnen rein batterieelektrischer Fahrzeuge für die mit ihren E-Fahrzeugen (z.B. E-Autos oder E-Motorräder) eingesparten Emissionen Emissionszertifikate ausstellen lassen, damit am THG-Quotenhandel teilnehmen und eine THG-Prämie pro E-Auto bzw. E-Fahrzeug erhalten. Für Flottenbetreiber und Halter von Elektrofahrzeugen, wie E-Autos, ergibt sich daraus eine attraktive zusätzliche Einnahmequelle und eine gute Möglichkeit, die effektive Leasingrate pro E-Auto zu senken.

Den Quotenpreis regelt die Dynamik zwischen Angebot und Nachfrage. Jeder Vertrag wird individuell zwischen solchen Marktteilnehmern ausgehandelt, die erneuerbare Energien nutzen und entsprechende Emissionseinsparungen anbieten können (z. B. Pooling-Anbieter) und zwischen denjenigen Akteuren, die Emissionseinsparungen benötigen (z. B. Mineralölkonzerne). Die letztendliche Höhe der THG-Prämie wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Zum einen hängt die THG-Prämie von der gesetzlich festgelegten Einsparungsquote im jeweiligen Verpflichtungsjahr und der ebenfalls gesetzlich festgelegten Höhe der fälligen Strafe je nicht-eingesparter Tonne CO2 ab. Zum anderen richtet sich die THG-Prämie auch nach der rechnerischen CO2-Einsparung je E-Auto bzw. Ladepunkt. Entscheidend hierfür sind der aktuelle Strommix in Deutschland und der dadurch verursachte CO2-Ausstoß sowie der vom Gesetzgeber pauschal geschätzte Stromverbrauch von Elektrofahrzeugen (z.B. E-Autos).

Kernziel des THG-Quotenhandels ist die Minderung von Treibhausgasen. Quotenverpflichtete Unternehmen, wie Mineralölunternehmen werden motiviert, ihre CO2-Ausstöße zu verringern. Dies wird durch die schrittweise Senkung der verfügbaren Emissionsrechte erreicht, wodurch ein Engpass entsteht und der Anreiz zur Emissionsminderung steigt.

Die Reduktion von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor ist ein zentrales Ziel der deutschen Klimapolitik. Gemäß dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung ist vorgesehen, dass der Ausstoß in diesem Bereich bis 2030 um 40 bis 42 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 gesenkt werden müssen. Dies ist eine gewaltige Herausforderung, da der Verkehrssektor einer der Hauptemittenten ist und bisher zu den Bereichen mit den geringsten Fortschritten in puncto Emissionsreduktion zählt.

Insbesondere die Elektromobilität spielt eine Schlüsselrolle, da E-Autos und weitere Elektrofahrzeuge erheblich weniger CO2 emittieren, vor allem wenn der benötigte Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Aus diesem Grund kann für ein E-Auto ein Antrag auf eine THG-Prämie gestellt werden.

Der aktuelle Strommix entscheidet über den Emissionsfaktor des Ladestroms. Dieser Faktor beziffert, wie viele Treibhausgasemissionen bei der Stromproduktion je Kilowattstunde verursacht werden. Steigt der Anteil an Strom aus erneuerbaren Ressourcen, lässt das den Emissionsfaktor sinken, d.h. die Emissionseinsparung je E-Auto bzw. Elektrofahrzeug nimmt zu – und umgekehrt. Das wirkt sich auf die Höhe der THG-Prämie aus.

Die Herstellung von Wasserstoff erfordert in erster Linie Strom. Die aktualisierte Richtlinie legt fest, dass der für die Wasserstoffproduktion verwendete Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien nicht-biogenen, sprich synthetischen, Ursprungs stammen muss. Des Weiteren ist vorgeschrieben, dass die CO2-Ausstoß des gesamten Herstellungsprozesses durch den Einsatz von grünem Wasserstoff um mindestens 70 Prozent reduziert werden müssen. Nur unter dieser Bedingung kann der produzierte und gelieferte Kraftstoff auf die gesetzlich vorgeschriebene Treibhausgasminderungsquote angerechnet werden. Zukünftig wird die Anrechenbarkeit weiter verbessert: Mineralölunternehmen, die diese Art von Kraftstoff in den Verkehr bringen, haben dann die Möglichkeit, solche Kraftstoffe mit dem Faktor drei (anstatt bisher dem Faktor zwei) auf die Quote anzurechnen.

THG-Blog: Beiträge zum Thema THG-Quotenhandel

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