Skip to content

Gesetzliche Vorgaben zur CO2-Berichterstattung – Was müssen Unternehmen beachten?

Wir befinden uns in einer Ära, in der das Umwelt- und Klimabewusstsein stetig wächst und der Begriff „Klimaneutralität“ weit verbreitet ist. Regierungen weltweit setzen Gesetze und Richtlinien um, um die Emissionswerte zu senken. In der EU müssen Unternehmen eine Vielzahl von Bestimmungen beachten, darunter die Regelungen der Corporate Social Governance (CSG), der Environmental, Social and Governance (ESG) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Viele dieser Pflichten sind noch nicht weitgehend bekannt. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sind oft nicht darüber informiert, was diese Regelungen konkret für sie bedeuten und welche Folgen die Nichteinhaltung nach sich ziehen kann. Direkte Konsequenzen können Bußgelder seitens der Behörden sein, während indirekte Folgen erhebliche wirtschaftliche Schäden umfassen können, etwa wenn ein Unternehmen als Zulieferer innerhalb der Lieferkette ausgeschlossen wird und dadurch wichtige Aufträge verliert.

Wie kann man sich in diesem dichten Regelwerk zurechtfinden?

Unternehmen müssen sich notwendigerweise mit den relevanten Regelungen auseinandersetzen und die spezifisch für ihre betriebliche Mobilität wichtigen Vorschriften identifizieren. Ein wesentlicher Bestandteil des Nachhaltigkeitsmanagements, das auf EU-Vorgaben basiert, ist das Reporting von Treibhausgasemissionen. Wir erläutern Ihnen im Folgenden, wie Sie dabei effektiv vorgehen können:

Laut EU-Richtlinien werden die Emissionen in die Kategorien Scope 1 bis 3 eingeteilt. Die Ergebnisse müssen in einem Umweltbericht dokumentiert und abhängig von der Unternehmensgröße zukünftig gemeldet werden. Scope 1 umfasst die direkten Emissionen, einschließlich der geschäftlich zurückgelegten Kilometer aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Scope 2 betrifft die indirekten Emissionen aus dem Verbrauch gekaufter Energie, wie zum Beispiel Strom und Gas. Dies ist besonders im Kontext der Elektromobilität relevant, da der Stromverbrauch der elektrischen Dienstfahrzeuge zu dokumentieren ist. Scope 3 ist komplexer, da die erforderlichen Daten den meisten Unternehmen heute noch nicht bekannt sein dürften. Hierbei geht es um indirekte Emissionen aus externen Quellen, die nicht im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens stehen. In der Praxis heißt das, dass die Emissionen der Arbeitswege und Geschäftsreisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfasst und berichtet werden müssen.

Wie kann das Fuhrpark- und Mobilitätsmanagement gewährleisten, dass ein entsprechender Prozess implementiert und damit eine adäquate Reportingstruktur etabliert wird?

Schritt 1: Zunächst muss der/die Mobilitätsmanager/in alle Bereiche, die Emissionen verursachen, klar identifizieren. Dies umfasst vor allem die firmeneigene Fahrzeugflotte, beginnend mit dem Dienstrad (zum Beispiel für Scope 2 bezüglich des Energieverbrauchs) bis hin zu PKW und Nutzfahrzeugen. Im Rahmen von Scope 3 sollten zudem das Pendelverhalten der Mitarbeiter sowie Geschäftsreisen berücksichtigt werden.

Schritt 2: In dieser Phase ist es entscheidend, standardisierte Prozesse und feste Reportingstrukturen nach nationalen und internationalen Standards zu etablieren. Dies beinhaltet das Erfassen von Daten und die Entwicklung eines einheitlichen Berichtswesens. Dabei kann auf verschiedene Datenquellen wie Fahrzeugdaten, Kraftstoffverbrauch und gefahrene Kilometer zurückgegriffen werden. Telematiksysteme haben sich hierbei als besonders effektiv erwiesen, da sie die Daten automatisch generieren und in die Systeme des Unternehmens einpflegen, ohne dass manuelle, fehleranfällige und ressourcenintensive Eingriffe notwendig sind. Allerdings wird der Einsatz von Telematik oft kritisch gesehen und führt regelmäßig zu Bedenken seitens der Betriebsräte hinsichtlich des Datenschutzes. Dies ist ein wichtiger Punkt, der in offenen Gesprächen mit der Geschäftsleitung angesprochen und durch entsprechende Betriebsvereinbarungen geklärt werden muss.

Schritt 3: Sobald die Daten gesammelt und erfasst sind, sollte eine Dokumentation der Emissionen erfolgen. Hierbei wird der CO2-Fußabdruck sowohl der direkten als auch der indirekten Emissionen aufgezeigt. Der Bericht enthält detaillierte Angaben zum Gesamtemissionsausstoß, beispielsweise aufgeschlüsselt nach Fahrzeugtypen oder Abteilungen.

Alexander Schuh ist der Mobilitätsexperte und bietet Fuhrparkberatung für Unternehmen an. Er steht für eine anhaltende Beratertätigkeit, immer neue Impulse und Inspiration für Fuhrpark und Unternehmen .

Schritt 4: Häufig wird nach Abschluss von Schritt 3 angenommen, dass der Prozess beendet ist. Ein kritischer Bestandteil erfolgreicher und glaubwürdiger Go-Green-Initiativen ist jedoch die Datenanalyse. Es ist ratsam, eine Ausgangsbasis (Baseline) zu definieren, die Vergleiche und das Messen von Veränderungen ermöglicht. Diese Baseline liegt oft in der Vergangenheit und dient als Vergleichspunkt zur Bewertung der Emissionsreduktion. Die Wahl der richtigen Baseline isst essenziell, besonders unter Berücksichtigung der veränderten Fahrleistungen während der Pandemie und der Umstellung vom NEFZ auf das WLTP-Test-Verfahren in Bezug auf die Verbräuche von PKW. Diese Entscheidung sollte individuell im Unternehmen und in Abstimmung mit relevanten Gremien getroffen werden.

Schritt 5: Basierend auf den gesammelten Daten ist es nun entscheidend, Ziele und Maßnahmen zur Optimierung abzuleiten und diese kontinuierlich zu überwachen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Emissionen zu reduzieren. Ein Schritt in diese Richtung ist die Umstellung von Verbrennungsmotoren auf Elektromotoren oder der Austausch älterer Fahrzeuge gegen umweltfreundlichere Modelle.  Mobilitätsmanager:innen können jedoch auch ohne die Einführung von Elektromobilität den CO2-Fußabdruck durch verschiedene Maßnahmen reduzieren, wie etwa durch die Durchführung von dauerhaften Spritspartrainings oder Wettbewerben, die Einführung eines dynamischen CO2-Limits oder die Limitierung der Motorenleistung.

Fazit

Im Bereich der betrieblichen Mobilität stehen Mobilitätsmanager:innen vor vielfältigen Aufgaben. Neben der Erfassung und Berichterstattung über die Emissionen ist es entscheidend, gemeinsam mit dem Unternehmen definierte Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, idealerweise die Emissionsfreiheit. Es gibt kein universelles Rezept für den Erfolg, jedoch können standardisierte Prozesse, wie oben beschrieben, als Orientierungshilfe dienen.

Jetzt beraten lassen!

THG-Quotenvermarktung einfach, sicher und mit persönlicher Betreuung. Vertrauen Sie dem Spezialisten für B2B-Kunden!
Sie profitieren von unserer jahrelangen Erfahrung im THG-Quotenhandel und müssen sich um nichts kümmern.

Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns eine Nachricht!

Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von Elementor reCAPTCHA zu laden.

Google reCAPTCHA laden