Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) bezeichnet die Treibhausgaseinsparung, die Mineralölunternehmen als sogenannte „Quotenverpflichtete“ durch das Inverkehrbringen nachhaltiger Biokraftstoffe bzw. sonstiger Kraftstoffe und anderer emissionsreduzierender Maßnahmen einzuhalten haben.
Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, die CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, zugleich soll bis 2045 Treibhausgasneutralität erreicht werden. Jedoch verschuldet allein der Transportsektor in Deutschland mit der Freisetzung von ca. 160.000 Tonnen CO2 pro Jahr rund 23 Prozent der gesamten CO2-Belastung. Deshalb hat die Bundesregierung mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ein Klimaschutzinstrument geschaffen, das zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor beitragen soll. Sie verpflichtet Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe, beispielsweise Mineralölunternehmen, zu einer jährlichen Reduktion ihrer Emissionen um einen vorgegebenen Prozentsatz – anderenfalls werden Strafzahlungen fällig. Quotenverpflichtete Unternehmen, die die THG-Quote nicht aus eigener Kraft erfüllen, haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Verpflichtungen im Rahmen des THG-Quotenhandels an Dritte zu übertragen.
Die Kosten für elektrische Dienstwagen optimieren
Davon profitieren auch Halterinnen und Halter von Elektroautos: Sie können die eingesparten CO2-Emissionen (THG-Quote) vom Fahrzeug an Mineralölunternehmen verkaufen und auf diese Weise mit ihren batterieelektrisch betriebenen Firmenwagen Geld verdienen. Die Anrechnung der Emissionseinsparungen aus Strom als THG-Quoten belohnt Fahrerinnen und Fahrer von Dienstwagen für ihren Beitrag zu klimafreundlicher Mobilität. Insbesondere für Fuhrparkentscheider schafft die THG-Prämie damit einen zusätzlichen Anreiz zum Umstieg auf Elektromobilität, da sie zur Optimierung der Fuhrparkkosten beiträgt.
Die Abwicklung erfolgt dabei in zwei Schritten über die jeweils zuständigen Behörden. Im ersten Schritt werden die Elektrofahrzeuge beim Umweltbundesamt angemeldet. Anschließend erfolgt im zweiten Schritt beim Hauptzollamt die Meldung der Übertragung der THG-Quoten an die Quotenverpflichteten.