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Weniger Erlöse durch THG-Quote für E-Fahrzeuge ab 2023: Auswirkungen und Chancen des neuen Referenzwerts

Ettlingen, 24. Oktober 2022. Ab 2023 werden Halter von Elektroautos voraussichtlich weniger Erlöse aus der THG-Quote erzielen als im laufenden Jahr. Verantwortlich dafür ist der Referenzwert für Treibhausgasemissionen durch Strom. Mit ihm wird im THG-Quotenhandel berechnet, wie die am Markt gehandelten Tonnen an CO2-Einsparung auf die jeweiligen Fahrzeugklassen und Ladestrom aus öffentlichen Ladesäulen umzulegen sind. Er wurde nun durch das Umweltbundesamt für die THG-Quote von aktuell 119 auf 135 Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent pro Gigajoule für das kommende Jahr erhöht. EMOVY, B2B- und Flottenspezialist für die Vermarktung der THG-Quote, weist auf damit verbundene Auswirkungen und Chancen hin.

„Der neue Referenzwert ist sehr nah an dem, was wir bereits aufgrund der Zunahme an fossilen Energieträgern im deutschen Strommix der letzten 18 Monate prognostiziert hatten“, berichtet Matthias Kerner, Geschäftsführer von EMOVY. „Unter den neuen Bedingungen müssen sich E-Auto-Halter auf ein Erlöspotenzial im Bereich von 250 bis 350 Euro pro Jahr und Pkw einstellen. Das sind etwa 60 Euro weniger als bisher.“ Darüber hinaus bewegen sich die Marktpreise für THG-Quoten für die Jahre 2022 und 2023 derzeit auf einem eher niedrigen Niveau im Vergleich zu den letzten zwölf Monaten. Für B2B- und Flottenkunden, die mit den Einnahmen aus der Quote kalkulieren, aber auch für Verbraucher, denen Dienstleister etwas anderes versprochen haben, sei das ein schmerzhafter Einschnitt. Es gäbe aber eine Chance, dass der Wert nochmal etwas zunimmt: „In den vergangenen Jahren sind die Marktpreise in den Wintermonaten in der Regel gestiegen“, so Matthias Kerner, „es ist also durchaus denkbar, dass dies auch in diesem Winter so sein wird.“ Für Halter eines E-Autos könnte das zum richtigen Zeitpunkt der Vermarktung einen Unterschied von bis zu 30 Euro oder mehr machen. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht.

Referenzwert für Treibhausgasemissionen durch Strom: Zu spät für Gesetzesanpassungen?

Für weit weniger realistisch betrachtet er die Möglichkeit, dass der Gesetzgeber die Mehrfachanrechnung für Strom von einem Faktor 3 im Jahr 2022 auf einen schon im Jahr 2021 diskutierten Faktor 4 im Jahr 2023 anhebt. Noch liegt aber nicht einmal ein offizieller Referentenentwurf vor; ein entsprechender Gesetzesentwurf müsste allerdings bis Jahresende den parlamentarischen Prozess mit Bundestag und Bundesrat durchlaufen. „Das wird zeitlich sehr eng.“ Auch, dass die zuständigen Ministerien und Behören die pauschal anerkannten Strommengen je Fahrzeugklasse nach oben anpassen, schätzt Matthias Kerner als eher unwahrscheinlich ein.

Vorsicht vor unseriösen Angeboten

Halter eines E-Autos sollten wachsam sein und sich nicht auf unseriöse Angebote einlassen: „Um zum Beispiel einen Preis von 400 Euro pro Pkw in 2023 zu erreichen, müssten die Marktpreise für THG-Quoten nach der aktuell absehbaren Regulierung um rund 30 Prozent steigen und sich mit einem neuen Allzeithoch der Strafzahlung für Inverkehrbringer von 600 Euro pro Tonne CO2 annähern. Wer solche Preise verspricht, ist seinen Kunden gegenüber nicht ehrlich oder hat die Marktmechanismen nicht wirklich verstanden.“

Eine Chance, wirklich spürbar mehr als bisher mit der THG-Quote für Firmenwagen zu erzielen, haben laut Matthias Kerner hingegen Halter von E-Lastern. Die Fahrzeuge wurden bislang wie Pkw behandelt, könnten künftig aber mit einem ähnlichen Schätzwert wie ein E-Bus berechnet werden. Er ist bereits im Jahr 2022 ganze 36-mal so hoch wie für einen Pkw und sollte sich als Förderung für E-Lkw in einer ähnlichen Größenordnung bewegen. Auch Betreiber öffentlicher Ladestationen mit direkt angebundener Grünstromproduktion sollen künftig stärker profitieren.

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