Ettlingen, 24. Oktober 2022. Ab 2023 werden Halter von Elektroautos voraussichtlich weniger Erlöse aus der THG-Quote erzielen als im laufenden Jahr. Verantwortlich dafür ist der Referenzwert für Treibhausgasemissionen durch Strom. Mit ihm wird im THG-Quotenhandel berechnet, wie die am Markt gehandelten Tonnen an CO2-Einsparung auf die jeweiligen Fahrzeugklassen und Ladestrom aus öffentlichen Ladesäulen umzulegen sind. Er wurde nun durch das Umweltbundesamt für die THG-Quote von aktuell 119 auf 135 Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent pro Gigajoule für das kommende Jahr erhöht. EMOVY, B2B- und Flottenspezialist für die Vermarktung der THG-Quote, weist auf damit verbundene Auswirkungen und Chancen hin.
Referenzwert für Treibhausgasemissionen durch Strom: Zu spät für Gesetzesanpassungen?
Vorsicht vor unseriösen Angeboten
Halter eines E-Autos sollten wachsam sein und sich nicht auf unseriöse Angebote einlassen: „Um zum Beispiel einen Preis von 400 Euro pro Pkw in 2023 zu erreichen, müssten die Marktpreise für THG-Quoten nach der aktuell absehbaren Regulierung um rund 30 Prozent steigen und sich mit einem neuen Allzeithoch der Strafzahlung für Inverkehrbringer von 600 Euro pro Tonne CO2 annähern. Wer solche Preise verspricht, ist seinen Kunden gegenüber nicht ehrlich oder hat die Marktmechanismen nicht wirklich verstanden.“
Eine Chance, wirklich spürbar mehr als bisher mit der THG-Quote für Firmenwagen zu erzielen, haben laut Matthias Kerner hingegen Halter von E-Lastern. Die Fahrzeuge wurden bislang wie Pkw behandelt, könnten künftig aber mit einem ähnlichen Schätzwert wie ein E-Bus berechnet werden. Er ist bereits im Jahr 2022 ganze 36-mal so hoch wie für einen Pkw und sollte sich als Förderung für E-Lkw in einer ähnlichen Größenordnung bewegen. Auch Betreiber öffentlicher Ladestationen mit direkt angebundener Grünstromproduktion sollen künftig stärker profitieren.