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Förderung Elektro-LKW & E-Transporter 2024: Finanzierung von Elektromobilität im Transport

Elektromobilität hat in den letzten Jahren einen erheblichen Aufschwung erfahren – nicht zuletzt aufgrund der steigenden Sensibilisierung für Umweltaspekte und des Wunsches nach nachhaltigeren Transportlösungen. Besonders im Bereich des Güterverkehrs spielen Elektro-LKW und E-Transporter eine entscheidende Rolle.

Um den Einsatz dieser umweltfreundlichen E-Nutzfahrzeuge zu fördern, haben viele Länder – darunter auch Deutschland – verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die staatliche Unterstützung für E-LKW und E-Transporter sowie auf die wichtigsten Förderprogramme.

Förderung E-Nutzfahrzeuge ➤ Finanzierung von Elektromobilität

Wie werden E-Nutzfahrzeuge staatlich gefördert 

Die Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der Bundesregierung, den Umstieg auf nachhaltigere Verkehrsmittel zu unterstützen. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts wurden in Deutschland allein im Jahr 2022 365.232 Nutzfahrzeuge neu zugelassen. Hiervon waren jedoch lediglich 20.606 batterieelektrische Fahrzeuge

Untersuchungen des Fraunhofer ISI zeigen, dass bereits heute viele Touren im städtischen und regionalen Bereich problemlos mit Nutzfahrzeugen mit alternativen klimaschonenden Antrieben durchgeführt werden könnten. Der Einsatz von E-Nutzfahrzeugen im Lieferverkehr hätte signifikante Vorteile, darunter die Reduzierung von CO2- und NOx-Emissionen sowie von Lärmbelästigung in städtischen Gebieten. 

Zudem sei zu erwarten, dass die Europäische Union in Zukunft die CO2-Flottengrenzwerte weiter senken wird. Besonders relevant ist dabei die aktuelle Regelung, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge, einschließlich reiner Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen, vorerst bis 31.12.2025 von der LKW-Maut befreit sind. Dies stellt einen zusätzlichen Anreiz für Unternehmen dar, auf E-Mobilität umzusteigen. 

Trotz der noch höheren Anschaffungskosten im Vergleich zu dieselbetriebenen Fahrzeugen und der aktuell begrenzten Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur bieten Bund und Länder zahlreiche Förderungen an, um den Markthochlauf von Elektromobilität im Bereich von Nutzfahrzeugen zu beschleunigen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Kauf und Betrieb von Elektro-LKW und E-Transportern attraktiver zu gestalten und so die Elektrifizierung im Nutzfahrzeugsektor voranzutreiben. 

Förderung E-Nutzfahrzeuge und Elektro-LKW: Darum geht es

Die Grundlage der Förderprogramme bildet die „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ (Richtlinie KsNI). 

Dabei konzentriert sich die Förderung von Elektro-LKW in erster Linie auf die Verringerung der Anschaffungskosten und die Schaffung von Anreizen für Transportunternehmen, auf umweltfreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Dadurch soll dazu beigetragen werden, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und bis 2045 eine vollständige Treibhausneutralität zu erreichen. Um dies zu erreichen, verfolgt die Förderung von E-LKW folgende Ziele:

  • beschleunigte Verbreitung von Nutzfahrzeugen mit emissionsarmen Antrieben 
  • effektiver Lärmschutz im Verkehrsbereich 
  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Nutzfahrzeugsektor 
  • Förderung der Luftqualität in städtischen Gebieten 

Förderprogramme für E-LKW im Überblick 

Konkret sind folgende Förderprogramme vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für E-LKW vorgesehen: 

  1. Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen (KsN): Hierbei handelt es sich um Batterie-, von außen aufladbare Hybrid-Elektro- oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge. 
  2. Umrüstung bestehender Dieselfahrzeuge der EG-Klassen N2/N3 auf Elektroantrieb 
  3. Errichtung und Erweiterung der betrieblichen Tank- und Ladeinfrastruktur (KsI)
  4. Erstellung von Machbarkeitsstudien (MBS): Hierzu gehören Studien und Analysen für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen sowie für die Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte oder den Ausbau entsprechender Infrastruktur. 

Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach dem Vorhaben der Unternehmen. So erhalten Unternehmen bei der Anschaffung geförderter Fahrzeuge der EG-Klassen N1, N2 und N3 mit Elektroantrieb bis zu 80 Prozent Zuschuss der förderfähigen Ausgaben

Werden darüber hinaus die zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur errichtet oder erweitert, können Unternehmen ebenfalls von einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben profitieren. Der Zuschuss für die Durchführung für Machbarkeitsstudien, Studien oder Analysen beträgt dabei bis zu 50 Prozent.

THG-Quote für Elektro-Nutzfahrzeuge 

Die Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote – verpflichtet Mineralölunternehmen in Deutschland, CO2-Emissionen im Transportsektor zu reduzieren. So strebt die Bundesregierung bis 2030 eine 65-prozentige Verringerung der CO2-Emissionen gegenüber 1990 an und plant bis 2045 eine vollständige Treibhausgasneutralität. 

Da der Transportsektor allein etwa 23 Prozent der deutschen CO2-Belastung ausmacht, wurde die THG-Quote als Klimaschutzinstrument eingeführt. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringen, müssen daher jährlich einen bestimmten Prozentsatz ihrer Emissionen reduzieren oder entsprechende Strafzahlungen leisten. Alternativ können sie ihre Verpflichtungen im Rahmen des THG-Quotenhandels an andere Unternehmen übertragen. 

Berechnung der THG-Quote 

Die THG-Quote wird anhand der eingesparten Strommenge, CO2-Einsparungen und gesetzlichen Einsparungsquoten berechnet. Diese Quoten steigen von 8 Prozent in 2023 auf 25 Prozent in 2030. Die Höhe der THG-Quote ist dabei in § 37a Absatz 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. 

Bei der Berechnung werden sowohl der pauschale Energiewert als auch der fossile Referenzwert berücksichtigt. So wird im Rahmen der THG-Bescheinigung durch das Umweltbundesamt die Strommenge in MWh je Fahrzeug sowie die dadurch eingesparten THG-Emissionen ausgewiesen. Als Grundlage dienen hierfür die vom Gesetzgeber festgelegten Schätzwerte der jeweiligen Fahrzeugklasse. Der fossile Referenzwert multipliziert die energetische Menge aller vom Quotenverpflichteten in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe mit dem sogenannten Basiswert. 

Das Umweltbundesamt berechnet die CO2-Einsparung variabel, basierend auf einer Schätzung der eingesparten Treibhausgasemissionen. Seit August 2023 gibt es für E-Busse und E-LKW eigene Schätzwerte und die PKW-Pauschale gilt hier nicht mehr. Im Vergleich zum Pkw sind die pauschalen Prämien für E-LKW und E-Busse der Klasse M3 mit einem Leergewicht von über zwölf Tonnen jetzt deutlich höher.

Voraussetzungen für die THG-Quote

Um die THG-Prämie für Elektrofahrzeuge wie E-LKW, E-Busse oder andere Firmenwagen zu erhalten, muss das Fahrzeug ausschließlich elektrisch betrieben und zulassungspflichtig sein. Hybridfahrzeuge sind von der THG-Quote ausgeschlossen. 

Darüber hinaus ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung bzw. des Fahrzeugscheins Teil I erforderlich. So kann die THG-Quote für einen E-LKW oder E-Bus nur vom eingetragenen Fahrzeughalter beantragt werden. 

Antragsprozess für die THG-Quote 

Um von den Vorteilen der THG-Quote zu profitieren, müssen Fahrzeughalter einen Antragsprozess durchlaufen. Dabei ist die THG-Prämie nicht nur auf Elektroautos beschränkt, sondern kann auch für andere zulassungspflichtige, elektrisch betriebene Fahrzeuge beantragt werden. Um die Prämie zu erhalten, können Unternehmen die THG-Quote bei EMOVY beantragen. 

Höhe der THG-Förderung für unterschiedliche EG-Fahrzeugklassen

Grundsätzlich sind nicht alle Elektrofahrzeuge quotenberechtigt. Somit stellt das Umweltbundesamt nur für ausgewählte EG-Fahrzeugklassen entsprechende Zertifikate aus. In § 7 Absatz 3 BImSchG sind die Schätzwerte in kWh als pauschaler Energiewert je Fahrzeug festgelegt, aus dem sich die THG-Quote berechnet. Dabei unterscheidet das Umweltbundesamt folgende Förderklassen: 

  1. Fahrzeugklasse M1: 2.000 kWh 
  2. Fahrzeugklasse M3: 72.000 kWh 
  3. Fahrzeugklasse N1: 3.000 kWh 
  4. Fahrzeugklasse N2: 20.600 kWh 
  5. Fahrzeugklasse N3: 33.400 kWh
  6. Fahrzeugklasse „Andere“ (L3, L3e-A2, L3e-A3, L7e)

Förderhöhe variiert je nach Fahrzeugtyp 

Da die Emissionseinsparungen je nach Fahrzeugtyp variieren können, werden diese auch in unterschiedlicher Höhe gefördert. Dabei hängt die Höhe der THG-Prämie maßgeblich von dem festgelegten Schätzwert der jeweiligen Fahrzeugklasse ab. So könnten für Fahrzeuge der EG-Klassen N3 und M3 hohe THG-Prämien erwartet werden. 

Allerdings sind diese Beträge nicht fest, da der THG-Quotenmarkt immer wieder Schwankungen unterliegt und daher jährlich variieren kann. 

Fazit

Von der THG-Quote bis hin zu attraktiven Förderprogrammen für die Anschaffung von E-Nutzfahrzeugen – es wird deutlich, dass die Bundesregierung entschlossen ist, den Einsatz umweltfreundlicher Fahrzeuge im Transportsektor voranzutreiben. Die finanziellen Zuschüsse und Anreize – insbesondere für reine Elektrofahrzeuge – sollen schließlich dazu beitragen, die Elektromobilität im Güterverkehr zu stärken und die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen. Wie sich dies in der Umsetzung gestaltet, bleibt jedoch abzuwarten. 

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