Ettlingen, 09. Januar 2024. Zum 1. Januar 2024 sind neue Regelungen für die Anrechnung von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien (PV- und Wind-Strom), der über öffentliche Ladepunkte entnommen wird, in Kraft getreten. Die EMOVY GmbH, B2B-Experte für die Vermarktung der THG-Quote von E-Flotten und öffentlichen Ladesäulen, informiert betroffene Unternehmen über diese Neuerungen und gibt Empfehlungen für deren Umsetzung.
Betreiber öffentlicher Ladepunkte können durch die Anrechnung des entnommenen Stroms auf die THG-Quote für Ladesäulen attraktive Zusatzerlöse generieren. Dies gilt insbesondere für lokal erzeugten Ladestrom aus erneuerbaren Energien (PV- und Wind-Strom: Photovoltaik und Wind): In diesem Fall können Anbieter mit einem höheren Anrechnungsfaktor von rund 2,5 im Vergleich zum normalen THG-Quotenerlös aus Netzstrom kalkulieren.
PV- und Wind-Strom: Strengere Vorgaben für Ladestromzähler
Gemäß Vorgabe des Umweltbundesamtes reicht seit dem 1. Januar 2024 für die Anrechnung der Ladestrommengen aus erneuerbaren Energien, wie PV- und Wind-Strom, ein einfacher Nachweis per Standardzähler am Ladepunkt jedoch nicht mehr aus. Stattdessen muss mithilfe spezieller Zähler für die registrierte Lastgang-Messung (RLM-Zähler) nachgewiesen werden, dass der in der Anlage erzeugte Strom in 15-Minuten-Intervallen an die öffentlichen Ladepunkte abgegeben wird. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Betreiber den selbst erzeugten Grünstrom über die THG-Quote und die EEG-Einspeisevergütung doppelt vergüten lassen.
Hohe Anfangsinvestitionen sollten sich rechnen
Keine Vorteile bei Nutzung von lokalen Batteriespeichern
Professionelle Planungsunterstützung nutzen
Um Unternehmen möglichst schnell mit verbindlichen Aussagen unterstützen zu können, entwickelt der THG-Quoten-Dienstleister derzeit fundierte Konzepte in Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Zudem rät EMOVY betroffenen Anbietern, vor einer Nachrüstung der Zähler unbedingt die notwendigen technischen Voraussetzungen prüfen zu lassen. Auch dabei können sich für die THG-Quote Ladesäulenbetreiber auf die Unterstützung der EMOVY GmbH und ihrer Partner verlassen, die Projektierung und regelkonforme Umsetzung übernehmen können.